Heute wurde der eGovernment Monitor 2022 veröffentlicht. An dieser Stelle erläutert Misbah Khan die Erwartungen der Grünen Bundestagsfraktion bezüglich dieses zentralen E-Government-Projekts.
Das Fazit nach vier Jahren Onlinezugangsgesetz ist leider durchaus ernüchternd. Auch wenn mittlerweile viele Verwaltungsleistungen digitalisiert wurden, ist der Fortschritt in der Bevölkerung bislang kaum angekommen. Darauf muss es jetzt aber ankommen, denn: Vertrauen in seine Funktionsfähigkeit muss sich der Staat auch durch eine effektive und bürgernahe Verwaltung verdienen.
Wir erwarten aus dem Bundesinnenministerium zeitnah eine aktualisierte Fassung des Onlinezugangsgesetzes, das die im eGovernment Monitor benannten Herausforderungen angeht: Digitalisierung muss in der Breite erfolgen. Die Bürger*innen müssen in den Mittelpunkt der Prozesse gestellt werden. Wir brauchen verfassungsrechtliche durchtragende Konzepte. Und wir müssen weg von bloßen digitalen Zugängen, hin zu durchweg digitalen Prozessen.
Der eGovernment Monitor zeigt auch, dass wir in der Digitalisierung der Verwaltung noch immer durchaus eklatante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern haben. Für zielgerichtete Politik braucht es daher eine noch bessere Koordination und ein verständliches und vor allem ehrliches Monitoring. Auch das muss Teil eines aktualisierten Onlinezugangsgesetzes sein.
Zum wichtigen Thema der digitalen Identitäten kann man nur die Erkenntnisse aus der Anhörung des Ausschusses für Digitales vom Juni wiederholen: Wir haben eine sehr gute elektronische Identität des immer noch sogenannten neuen Personalausweises. Wenn Ministerin Faeser jetzt proklamiert, das Smartphone reiche „künftig auch für die sichere Identifizierung aus“, muss man sagen: das ist auch jetzt schon der Fall. Mangelndes Vertrauen in den neuen Personalausweis und Unkenntnis über konkrete Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten zeigen in erster Linie ein Kommunikationsdesaster. Es braucht eine Informationskampagne und praktische Anwendungen, statt weiterer Floskeln.
Viele zutreffende Kritikpunkte werden seit langem von der organisierten Zivilgesellschaft angemahnt – Userzentriertheit, Digitalisierung im Backend, Kompetenzbedarf in den Behörden. Zukünftig gilt es diese Expertise, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, noch sehr viel stärker und besser einzubinden.
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