Der offizielle Support von Microsoft für Windows 7 endete vor einem Jahr. Schon damals hatten wir die Bundesregierung gefragt, bei […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden, also mindestens seit 2009, äußerst intensiv geführt, leider meist im Kontext der Netzsperren-Debatte. Auch das Thema "Hate Speech" im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Probleme sind seit langem bekannt, behoben hat die Bundesregierung sie nicht. In Kürze will Bundesjustizminister neue Vorschläge vorlegen. Letztendlich muss die Bundesregierung verstehen, dass es nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung auch weiterhin entziehen zu können.
Auf "The Intercept" schrieb Glenn Greenwald vor wenigen Tagen, der SPD-Vorsitzende, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe ihm gegenüber am Rande einer Preisverleihung erläutert, die USA hätten „aggressiv“ mit einem Stopp der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Geheimdiensten gedroht, sollte Edward Snowden in Deutschland Asyl bekommen. Dies habe Gabriel nach mehrfachen Nachfragen in einem Gespräch, in dem sich der US-Journalist nach den Gründen für die anhaltende Verweigerungshaltung der Bunderegierung, Snowden eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, erkundigt hatte, gegenüber Greenwald angegeben. Konstantin hat nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung überrascht.
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