In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Alle Informationen samt ausführlichem Programm und eine Liste der Referenten findet Ihr in unserem Blogpost zur Ankündigung.

Während des Fachgesprächs haben wir gemeinsam mit den geladenen Expertinnen und Experten sowie unseren Gästen über die Konsequenzen des Urteils für den Gesetzgeber und die Zukunft des Datenschutzes im Lichte des Trennungsgebotes diskutiert. Ging es zunächst um die grundsätzlichen Aussagen des Urteils, etwa zur Reichweite der angemahnten Datenübermittlungsverbote, der Überprüfung der Übermittlungsvorschriften und der nötigen Verbesserung der Kontrolle des Informationsaustausches, haben wir in einem zweiten Teil über die Auswirkungen des Urteils auf die Gemeinsamen Dateien (Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei) und die sog. gemeinsamen Abwehrzentren diskutiert. Auch Auswirkungen auf die EU-Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung wurden thematisiert.

Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die eingereichten Thesenpapiere.

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