Die nächste Sitzungswoche ist gespickt mit interessanten Anhörungen aus dem Bereich der Netzpolitik. Wir hatten bereits über eine gemeinsame Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses zu Softwarepatenten am 13. Mai 2013 berichtet. Am gleichen Tag findet eine Anhörung des Unterausschusses Neue Medien zum Breitbandausbau und zur WLAN-Störerhaftung statt.

Am Mittwoch, dem 15.05.2013 veranstaltet der Rechtsausschuss eine Anhörung zum Abmahnwesen und den zahlreichen, hierzu vorgelegten Initiativen. Hier findet Ihr eine Übersicht der in den letzten Monaten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwürfen und Anträgen, die Gegenstand der Anhörung am 15. Mai sein werden.

Anmeldung und Stream zur Anhörung
Die Anhörung wird ab 17:15 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses ab sofort per Mail zur Anhörung anmelden. Interessierte werden gebeten, sich unter Angabe des vollständigen Namens, des Gegenstandes der Anhörung und des Geburtsdatums beim Sekretariat des Rechtsausschusses per Mail anzumelden. Die Gäste werden zudem gebeten, darauf zu achten, dass sie sich am Eingang des Bundestages ausweisen können. Leider haben die Koalitionsfraktionen das gemeinsame Ansinnen der Opposition, die Anhörung zu streamen, ohne weitere Begründung abgelehnt.

Fraktionen benennen Sachverständige
Derzeit benennen die Fraktionen die zu der Anhörung einzuladenden Sachverständigen. Die Liste der Sachverständigen werden wir hier noch veröffentlichen, sobald diese vorliegt.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zum Thema Abmahnungen.

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