Am 13. Mai 2013 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse und dem dazugehörigen Gesetzentwurf der SPD (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 17/12484) statt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind, demnach Journalisten von ihnen auf dieser Grundlage – obwohl in der Vergangenheit Usus – keine Auskunft verlangen können. Eine bundesgesetzliche Regelung fehlt dazu, so dass hier ein „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ nur direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit in Artikel 5 Grundgesetz hergeleitet werden kann (siehe PM des BVerG 6 A 2.12). Die genauen Entscheidungsgründe des BVerwG liegen noch nicht vor. Dennoch hatte die SPD bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die möglicherweise dann auf Bundesebene bestehende gesetzliche Regelungslücke zu schließen.
Bei der Anhörung werden wir mit verschiedenen Sachverständigen Verfassungs- und Verwaltungs-, sowie medienrechtliche, sowie auch Fragen praktischer Relevanz erörtern und den Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang beleuchten. Als Sachverständige sind eingeladen: Professor Dr. Emanuel Burkhardt, Professor Dr. Matthias Cornils, Frau Cornelia Haß, Herr Benno Pöppelmann, Dr. Angela Rapp und Herr Professor Michael Sachs.
Die Anhörung wird von 14- 16:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600 stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich ab sofort über das Sekretariat des federführenden Innenausschusses unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatums per Mail an innenausschuss@bundestag.de zur Anhörung anmelden. Die Gäste werden zudem gebeten, darauf zu achten, dass sie sich ausweisen können.
Ein Live-Stream ist leider nicht geplant. Allerdings ist die Anhörung zeitversetzt im Internet ab circa 17 Uhr in der Mediathek des Bundestages abrufbar.
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