Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
Journalisten werden zukünftig auf das Gutdünken der Bundesbehörden angewiesen sein, wenn sie von diesen Informationen wollen– so will es die Merkel-Regierung. Der Innenausschuss hat heute mit schwarz-gelber Mehrheit die Pläne abgelehnt, Journalisten eine sichere gesetzliche Grundlage für bundesbehördliches Auskunftsverhalten zu geben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind, demnach Journalisten von ihnen auf dieser Grundlage – obwohl in der Vergangenheit Usus - keine Auskunft verlangen können. Am 13. Mai 2013 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse und dem dazugehörigen Gesetzentwurf der SPD (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 17/12484) statt.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.
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