Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind – hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung und namentlich den zuständigen Justizminister Maas immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen „Task Forces“ mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts – so umging der Justizminister den Lobbydruck und einige durchaus komplexe rechtspolitische Abwägungen und die milliardenschweren Plattformbetreiber konnten sich bei ihrer rechtlichen Verpflichtung weiterhin ganz klein machen: Außer ein bisschen Spesen für unverbindliche Gesprächstermine ließ sie der Justizminister billig davon kommen.
Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt er nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus: Von Richterbund über Digitalwirtschaft und NGOs bis hin zu den eigenen netzpolitischen Sprechern und Vorfeldorganisationen der Großen Koalition. Derweil düpierte das Ministerium die um Stellungnahme gebetenen Fachleute und Verbände, weil man kurz vor Toreschluss den eigenen Schnellschuss nach Brüssel zur Notifizierung an die EU-Kommission schicken musste. Es ist fraglich, ob Brüssler Vorgaben das ohnehin auf die letzte Sitzungswoche vor den Wahlen getimte Verfahren nicht vollends konterkarieren. In einer langen Reihe netzpolitischer Peinlichkeiten, die diese Große Koalition bis dato in Sachen Digitale Agenda hinlegte, ist dieses Gesetzesvorhaben in Inhalt, Form und Verfahren wohl kaum zu überbieten.
Heute diskutierte der Bundestag in erster Lesung das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Dazu setzte die Große Koalition neben den Regierungsentwurf ihren eigenen Entwurf, der freilich die größten Baustellen nur im unverbindlichen Begründungsteil mit Willensbekundungen anreißt denn beantwortet: die so sensible Abwägung von Grundrechten in privaten Händen, die nicht weniger kritische Drittauskunft zwischen Privaten ohne einen vernünftigen Richtervorbehalt sowie eine völlig diffuse Anwendungsdefinition der erfassten Telemedienanbieter.
Demgegen haben wir unseren eigenen Antrag eingebracht, der in einem wesentlich umfassenderen Ansatz auf die leider allzu schnell zusammengeworfenen und falsch verstandenen Phänomene wie „Hate Speech“, „Fake News“ und Social Bots eingeht. Und zwar indem die Anbieter hier in ihre rechtliche Verantwortung genommen werden, ohne sie aber zu Richtern zu machen. Stattdessen müssen wir die Rechtsverfahren wie auch die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesen sozialen Problemen stärken
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