Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute entschieden (Urteil vom 26. Juli 2018 […]
Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. Dies hat Konsequenzen im Handeln und führt zu mehr Gewalt. Das Netz befördert diese Dynamik und wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Klick-Logiken kennen keine Menschenwürde. Gesellschaftliche Meinungsbildung kann durch gezielte Falschinformationen, durch (auch geheimdienstliche) IT-Angriffe und Hacking, aber auch den Einsatz von - auch durch intransparenten „Social Bots“ viral verbreitete - Falschmeldungen manipuliert werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat gerade einen Beschluss „Verantwortung, Freiheit und Recht im Netz“ gefasst. Nach Vorlage unserers Papiers und einem Äußerung unserer Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, in dem sie grüne Vorschläge einer gesetzlichen Regulierung ankündigt, ist die Diskussion um die Regulierung von Social Bots derzeit durchaus virulent. Die Diskussion begrüßen wir.
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