Seit mehreren Monaten, spätestens seit dem US-Wahlkampf, wird sehr intensiv über den Einfluss von Fake News und Social Bots auf demokratische Diskurse diskutiert. Genauso diskutieren wir seit nunmehr mehr als einem Jahr über strafbare Meinungsäußerungen im Netz unter dem Stichwort „Hate Speech“. Diese Themen sind also bei Weitem keine gänzlich neuen.

Die Beschäftigung mit den hierdurch zu beobachtenden Diskursverschiebungen und der realen Bedrohung für demokratische Willenbildungsprozesse drängt und ist zweifellos sehr wichtig. Als Grüne haben wir bereits im Sommer dieses Jahres mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen hierauf aufmerksam gemacht.

In einem Antrag, über den wir hier berichtet hatten, haben wir auf die Gefahren, die durch eine intransparente Beeinflussung von demokratischen Willensbildungsprozessen entstehen, hingewiesen. Sehr frühzeitig haben wir uns verpflichtet, Wählerinnen und Wähler, beispielsweise durch politisches Targeting und den Einsatz von Big Data Analysen, nicht so zu beeinflussen, dass auf einen Kern unserer Demokratie, die freie Wahl, unlauter Einfluss genommen wird.

Die anderen Parteien haben wir aufgefordert, derartige Methoden ebenfalls nicht einzusetzen. In Richtung Bundesregierung haben wir uns dafür ausgesprochen, zu prüfen, inwieweit es einer Regulierung bedarf, um demokratische Diskurse und demokratische Willensbildungsprozesse zu schützen. Mittlerweile haben sich zwar alle Parteien, selbst die AfD, die dazu zunächst alles andere als klar in dieser Frage war, gegen dein Einsatz von „social bots“ im Wahlkampf ausgesprochen. Ansonsten ist aber rein gar nichts passiert. Das wird dieser Tage erschreckend deutlich.

Spätestens seit der US-Wahl sind diese Themen in aller Munde, wobei zahlreiche Begriffe durcheinander geworfen und Themen, die nichts miteinander zu tun haben, fröhlich in einen Topf geworfen werden, worauf auch Markus Reuter auf netzpolitik gerade hingewiesen und dankenswerter Weise für etwas mehr begriffliche Klarheit gesorgt hat. Genau diese Klarheit fehlt leider häufig, wenn sich Vertreterinnen und Vertreter der Union dieser Tage zu Wort melden.

Erst langsam scheint auch die Bundesregierung verstanden zu haben, dass es von Nöten ist, sich mit der Problematik überhaupt auseinander zu setzen. Nachdem Thomas de Maiziere, reichlich unklar, das Thema in der vergangenen Woche schon einmal thematisierte, hat sich gerade auch die Kanzlerin, immerhin in der Generaldebatte zur Verabschiedung des Haushalts im Bundestag, zu Wort gemeldet – und gleich eine gesetzliche Regulierung in Aussicht gestellt.

Die Bundeskanzlerin hat sich – durchaus für alle Beteiligten überraschend – für eine gesetzliche Regulierung sogenannter „Fake-News“. Dabei vermengte auch sie Begriffe und Themen, die wenig bis gar nichts miteinander zu tun haben und lobte beispielsweise den Bundesjustizminister für dessen (aus unserer und offensichtlich auch der Volker Kauders Sicht völlig unzureichendes) Engagement gegen klar strafbare Meinungsäußerungen im Netz („Hate Speech“).

Durch ihre Aussage, dass es sich auch um ein Thema handeln würde, das für den Bundestag spannend sei, zielte die Kanzlerin zweifellos auf eine gesetzliche Regelung bezüglich des Umgang mit sogenannten „Fake News“ ab. Wie eine solche gesetzliche Regelung zur Verbreitung von Unwahrheiten konkret aussehen sollte, ist eine spannende Frage.

Die Bundesregierung selbst hat keinerlei Antwort auf die durch die Kanzlerin in der Generaldebatte aufgeworfene Problematik. Das wird aus der Antwort der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen, die ich in der vergangenen Woche hierzu gestellt habe, mehr als deutlich.

Konkret habe ich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen von Thomas de Maiziere, man müsse die „Verfälschung der politischen Kultur“ und „bösartig intelligente Nutzung des Internets“, in deren Zuge ein einzelner Angreifer den Eindruck erwecken könne, „dass hinter ihm 10.000 Menschen stehen“ unterbinden, gefragt, was sie, fernab rein appellativer Aufrufe an die Parteien keine „social bots“ einzusetzen, konkret unternimmt, um den skizzierten Gefahren zu begegnen? Außerdem fragte ich,  welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu Umfang, Herkunft, über den Markt und die Wirkungen auf demokratische Diskurse durch sogenannte „social bots“ hat und ob sie der Ansicht ist, dass dieses Phänomen wissenschaftlich-systematisch untersucht werden sollte, um ggf. noch vor der Bundestagswahl selbst konkrete gesetzliche Regelungsvorschläge zu machen? Genau diese hat ja die Kanzlerin gerade vorgeschlagen.

Gerade erreichten mich die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen:

„Social bots“ unterliegen der zunehmenden technischen Verbesserung, ebenso wie die Methodiken ihres Einsatzes und die Möglichkeiten zur Verschleierung der Herkunft ihrer Nutzer. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geht davon aus, dass es künftig für Nutzer sozialer Netzwerke in der Tendenz zunehmend schwerer wird, Aktivitäten von „social bots“ vom Handeln menschlicher Individuen zu unterscheiden. Da sich „social-bots“ prinzipiell vielfältig einsetzen lassen (nicht nur im Rahmen politischer Meinungsbildung, sondern beispielsweise auch für Werbezwecke), ist davon auszugehen, dass es langfristig einen Markt geben wird, an dem Anbieter derartige Programme und zugehörige Leistungen weltweit und in unterschiedlich hohem Professionalisierungsgrad anbieten. Wissenschaftlich-systematische Untersuchungen des Phänomens „social bots“ und deren Wirkungen auf demokratische Diskurse sind sinnvoll. Ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Regelungsvorschläge in Bezug auf „social bots“ erforderlich sind, ist Gegenstand laufender Prüfungen.“ Und weiter: „Entsprechende Maßnahmen werden derzeit im Bundesministerium des Inneren geprüft.“

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:

Deutlich wird, dass sich die Bundesregierung bislang offenbar nicht ansatzweise mit der Thematik beschäftigt hat – obwohl wir sie vor einem knappen halben Jahr dazu aufgefordert haben. Wissenschaftlich-systematische Untersuchungen des Phänomens „social bots“ und deren Wirkungen auf demokratische Diskurse erachtet man zwar für „sinnvoll“, hat diese aber selbst noch nicht in Auftrag gegeben oder sich auch nur ansatzweise mit hierzu vorliegenden Untersuchungen beschäftigt. Das überrascht durchaus. Deutlich wird, dass bislang jedwede Erkenntnisse der Bundesregierung offenbar auf einer knappen Nachfrage beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anlässlich meines Nachhakens zu den Äußerungen des Innenministers fußen. Gleichzeitig, so die Bundesregierung, prüfe man, ob man noch vor der Bundestagswahl konkrete gesetzliche Vorschläge macht. Hier wird also ganz offensichtlich der zweite Schritt vor dem ersten unternommen.

Angesichts der Tatsache, dass von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung immer wieder Themen vermengt werden, die wenig oder gar nichts miteinander zu tun haben und ohne konkretes Wissen um das Ausmaß und die Dimension der Problematik gesetzliche Regelungen in Aussicht gestellt werden, deren konkrete rechtspolitische Umsetzung äußerst diffizil sein dürfte, bin ich sehr gespannt, was von der jüngsten Ankündigungen der Kanzlerin nach der entsprechenden Prüfung durch das Innenministerium tatsächlich übrig bleibt.

Klar ist doch: Wir müssen uns sehr intensiv und mit der nötigen Trennschärfe mit diesen Thematiken beschäftigen. Das wäre auch die Aufgabe der Bundesregierung, der sie, bis heute nicht nachkommt. Aus gesetzgeberischer Perspektive halte ich das bisherige Agieren der Bundesregierung für höchst fragwürdig. Angesichts der zweifellos großen Bedeutung der einzelnen Themen, der sich seit langem zuspitzenden Bedrohung für demokratische Diskurse und der Notwendigkeit einer angemessenen Reaktion auf die einzelnen Phänomene, muss die Bundesregierung ihre Versäumnisse schnellstmöglich nachholen. Gesetzgeberische Schnellschüsse, die leicht hoch kontraproduktive Wirkungen entfalten könnten, verbieten sich.

Insgesamt ergeben sich für mich nach den Aussagen der Bundesregierung mehr neue Fragen als Antworten. Fragen, auf die die Bundesregierung, gerade angesichts ihrer hehren Ankündigungen und der Dimension der Problematik, schleunigst Antworten finden sollte.

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