Digitale Plattformen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers. Dass es bei sozialen Netzwerken, Telemedien und anderen Anbietern digitaler Infrastruktur […]
Seit mehreren Monaten, spätestens seit dem US-Wahlkampf, wird sehr intensiv über den Einfluss von Fake News und Social Bots auf demokratische Diskurse diskutiert. Genauso diskutieren wir seit nunmehr mehr als einem Jahr über strafbare Meinungsäußerungen im Netz unter dem Stichwort „Hate Speech“. Diese Themen sind also bei Weitem keine gänzlich neuen. Wir müssen uns sehr intensiv und mit der nötigen Trennschärfe mit diesen Thematiken beschäftigen. Das wäre auch die Aufgabe der Bundesregierung, der sie, bis heute nicht nachkommt - und gleichzeitig bereits eine gesetzliche Regulierung ankündigt.
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages führt in der kommenden Sitzungswoche ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitalstrategien im […]
Was würden wir heute über den NSA-Skandal wissen, wenn nicht eine Handvoll großer Medien wie der Guardian und der Spiegel die Daten von Edward Snowden ausgewertet, eingeordnet und die Öffentlichkeit informiert hätte? Ich denke, wir würden heute nicht von diesem Skandal reden, denn wir wüssten nichts davon. Damit Journalisten investigativ arbeiten können und unbequeme Nachfragen stellen, brauchen sie Informationen – entweder von Informanten oder aber durch Auskunft von offiziellen Stellen. Für letztere brauchen Journalisten in Deutschland gewisse Rechte. Die will ihnen aber die große Koalition nicht so einfach gewähren. Das zeigt sich am Presseauskunftsrecht, das im Koalitionsvertrag nicht auftaucht, obwohl es einst von der SPD drängend gefordert wurde.
Malte hat am Montag-Nachmittag aus verschiedenen Quellen den Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mit Stand Sonntagabend 24.11., 20 Uhr zugespielt bekommen. Zeitgleich gingen immer mehr Meldungen über die Nachrichtenseiten, dass einzelne Redaktionen auch diesen Entwurf vorliegen hatten, jeder anscheinend ganz exklusiv und aus ganz vertraulichen Quellen. Als Malte bewusst wurde, dass dieser Arbeitsstand so breit gestreut wurde, vergingen auch Maltes Zweifel, ob ich diese Veröffentlichung vornehmen sollte. Stefan Niggemeier hat nach Maltes Veröffentlichung auf gruen-digital entsprechende richtige Punkte dazu gebloggt, insbesondere wie JournalistInnen damit umgehen und sich damit auch präsentieren. Dokumente sind manchmal im Arbeitsmodus, dann sind sie noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Als Tabea vor ein paar Wochen beim eco Verband über das Leistungsschutzrecht diskutierte, teilte sie sich das Podium unter anderem mit Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses und CDU-Mitglied. Dort sagte er so erstaunliche Dinge wie, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ sei und keinen Erfolg verspreche. Viele in Union und FDP teilen heimlich die Meinung von Herrn Kauder. Vielleicht ist das der Grund, warum die Koalition das Leistungsschutzrecht in der kommenden Sitzungswoche nicht debattieren möchte, sondern nur „zu Protokoll“ verstecken will. Aber eins ist klar: Weder eine Protokoll-Debatte, noch das Leistungsschutzrecht selbst ist mit uns GRÜNEN zu machen.
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