Die grüne Bundestagsfraktion lädt ein zum Fachgespräch Ohne Chatkontrolle: Kinderschutz & Grundrechte zusammendenken 21.11.2022, 19:00 bis 21:00 Uhr In den […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Die Bilder aus Chemnitz sind beschämend und eines Rechtsstaates schlicht unwürdig. Spätestens nach den Vorkommnissen am Vorabend hätte man eindringlich […]
Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur verpflichtenden Ausleitung von Kommunikation am Internetknotenpunkt DeCix an den Bundesnachrichtendienst (BND) bedauern wir sehr. Gleichzeitig möchten […]
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
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