Die grüne Bundestagsfraktion lädt ein zum Fachgespräch Ohne Chatkontrolle: Kinderschutz & Grundrechte zusammendenken 21.11.2022, 19:00 bis 21:00 Uhr In den […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Die Bilder aus Chemnitz sind beschämend und eines Rechtsstaates schlicht unwürdig. Spätestens nach den Vorkommnissen am Vorabend hätte man eindringlich […]
Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur verpflichtenden Ausleitung von Kommunikation am Internetknotenpunkt DeCix an den Bundesnachrichtendienst (BND) bedauern wir sehr. Gleichzeitig möchten […]
Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Wir Grüne im Bundestag fordern die erst lange untätige und nun umso aktionistischere Bundesregierung seit langem zum Handeln auf. Nun haben wir konkrete Vorschläge vorgelegt, wie diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert angegangen werden können. Die großen Anbieter gilt es in die Pflicht zu nehmen, zugleich müssen aber rechtsstaatlichen Verfahren gestärkt werden und nicht zuletzt gehört diesen gesellschaftliche Probleme von einer aktiven Zivilgesellschaft im Digitalen adressiert.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
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