Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur verpflichtenden Ausleitung von Kommunikation am Internetknotenpunkt DeCix an den Bundesnachrichtendienst (BND) bedauern wir sehr. Gleichzeitig möchten wir uns bei den Klägern ausdrücklich bedanken. Die vollumfängliche Telekommunikationsüberwachung des BND am größten Internetknotenpunkt der Welt ist und bleibt rechtsstaatlich höchst problematisch.

Der „fulltake“, das heißt die Ausleitung sämtlicher Kommunikation ohne Unterscheidung von Sender und Empfänger, die an allen Knotenpunkten dieser Welt stattfindet, bedeutet nichts anderes als eine weltweite, anlasslose Massenüberwachung. Der mit ihr verbundene, totalitäre Anspruch und der Generalverdacht gegenüber allem und jedem sind dem Rechtsstaat unbekannt und lassen die Grenze zwischen Demokratien und autoritären und totalitären Staaten zunehmend verschwimmen. Der sicherheitspolitische Nutzen bleibt bestenfalls vage. Den Rechtsstaat konstituierende Grundsätze wie die Unschuldsvermutung laufen jedoch de facto ins Leere. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Richterinnen und Richter, Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälten sowie in der Seelsorge Tätigen ist nicht mehr gewährleistet.

Diesen höchst fragwürdigen Entwicklungen werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft und allen uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen und juristischen Mitteln entgegenstellen. Wir werden weiterhin unseren Teil dazu leisten, die weltweite geheimdienstliche Überwachung privater Kommunikation von Milliarden von Menschen gesetzlich einzuschränken und die Rechte der Betroffenen sowie die parlamentarische Kontrolle der Dienste weiter zu stärken.

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