Mit dem heutigen Tag wird die EU-Datenschutzgrundverordnung unmittelbar anzuwendendes Recht. Sie ist ein Meilenstein für den Schutz von Privatheit und Grundrechten in unserer zunehmend digitalisierten Welt.

Die DSGVO bietet Bürgerinnen und Bürgern mehr Schutz vor dem intransparenten Missbrauch persönlicher Daten und Informationen, vor diskriminierenden Entscheidungen, unbegründeter Verweigerung von Krediten oder willkürlicher Überwachung im Alltag.

Auch wenn die notwendigen Anpassungen an die neuen EU-Vorgaben zweifellos auch mit Mühen verbunden sind, bringt die DSGVO als einheitlicher europäischer Rechtsrahmen viele Vorteile, auch und gerade für die deutsche Wirtschaft. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen zusätzliche Ängste geschürt hat, statt diese zu nehmen.

Sie hat es trotz einer jahrelangen Übergangsfrist verpasst, kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen ausreichend über die Änderungen zu informieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen sowie Aufsichtsbehörden ausreichend auszustatten. Nur so ist aber garantiert, dass die Reform tatsächlich ein Erfolg und echter Standortvorteil für Europa wird.

Stattdessen werden Bürgerinnen und Bürger mit Forderungen nach rechtlich und politisch nicht durchsetzbaren Moratorien zusätzlich verunsichert. Die jetzigen Rufe aus Reihen der Union, welche die Verordnung selbst über Jahre federführend verhandelt hat, sind kaum mehr als politischer Klamauk.

Auch in Bezug auf Sorgen vor möglichen Abmahnungen hätte die Bundesregierung längst etwas tun können. Auf diese Problematik weisen wir seit langem hin.

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