Mit dem heutigen Tag wird die EU-Datenschutzgrundverordnung unmittelbar anzuwendendes Recht. Sie ist ein Meilenstein für den Schutz von Privatheit und Grundrechten […]
Zu den heute veröffentlichten TiSA-Dokumenten habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, heute Stellung genommen.
Trotz mehrfacher Leaks und entsprechend harscher Kritik aus Zivilgesellschaft und europäischem Parlament drohen offenbar auf Druck der US-Seite in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und der Bundesregierung weiter einseitig Wirtschaftsinteressen bedient zu werden. Hier sollen über die Köpfe der Betroffenen hinweg selbstverständliche Grundrechtestandards wegverhandelt werden. Das ist ein Skandal. Niemand braucht sich zu wundern, wenn durch solche Hinterzimmerdeals Politikverdrossenheit und Populismus zunimmt.
Datenschutz, Open Source und Netzneutralität als Wettbewerbshindernisse zu betrachten ist gestrig und grundfalsch. Diese sind ganz im Gegenteil die Grundvoraussetzung für Gemeinwohl, Verbrauchervertrauen und fairen Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Hohe Standards für alle – das würde Handelsabkommen nicht hemmen, sondern vielmehr legitimieren.
In den vergangenen Tagen wurde eine Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung beim Datenschutz diskutiert. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass der Datenschutz beim Innenministerium nicht gut aufgehoben ist. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
Am vergangenen Wochenende fand in Kiel der Kleine Parteitag der Grünen in Schleswig-Holstein statt. Der Kleine Parteitag verabschiedete unter anderem auch einen von Konstantin inititierten Antrag mit dem Titel "Gegen massenhafte Überwachung: Grundrechte schützen - Rechtsstaatlichkeit bewahren". Intention der Initiative war es, die Entwicklungen und Versäumnisse der Bundesregierung der letzten sechs Monate aufzuzeigen und die von uns Grünen auf Bundes- und Landesebene, sowohl als Partei als auch als Fraktionen, in verschiedenen Initiativen gemachten Vorschläge zusammenzufassen. Zudem bezieht sich der Antrag auch noch einmal auf die im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag sehr klar verankerte Absage an eine Vorratsdatenpeicherung, auf die sich die Große Koaltion gerade auf Bundesebene verständigt hat.
Angesichts des bisherigen Agierens der schwarz-gelben Koaltion im Bereich des Daten- und Grundrechtsschutzes und nun von der neuen schwarz-roten Koalition im Zuge der Koaltionsverhandklungen vorgenommenen, zentralen Weichenstellungen hat Konstantin heute seine große Besorgnis bezüglich des Schutzes und des dringend benötigten Ausbaus unserer Bürgerrechte zum Ausdruck gebracht. Es scheint so, als wolle die neue schwarz-rote Rehgierung, sofern sie denn kommt, genau dort fortfahren, wo Schwarz-Gelb aufgehört hat.
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