Heute ist der Europäische Datenschutztag. Gemeinsam mit meiner Kollegin Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales habe ich den Tag zum Anlass genommen, um auf die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes, klarer gesetzlicher Vorgaben sowie einer Stärkung der unabhängigen Aufsichtsbehörden gefordert:

Der effektive Schutz unserer Grundrechte bleibt mit Blick auf das Internet und die fortschreitende Digitalisierung eine zentrale Herausforderung. Immer neue technologische Entwicklungen und der zunehmende Einsatz von Anwendungen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz erfordern auch weiterhin eine sehr intensive und proaktive Begleitung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft.

Datenschützer sehen sich immer wieder abstrusen Vorwürfen ausgesetzt. Der Mär, ein – auch verfassungsrechtlich gebotener – Datenschutz und die Beachtung grundlegender IT-Sicherheitsstandards würden technologischen Fortschritt und neue digitale Anwendungen bremsen oder verhindern, gilt es gemeinsamen sehr entschlossen entgegenzutreten. 

Ein effektiver Grundrechtsschutz und beste IT-Sicherheitsstandards sind kein Hemmschuh, sondern für das Gelingen der Digitalisierung essentiell. Längst wurde bewiesen, dass der Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Menschen durch gesetzliche Regulierung, auch auf europäischer und internationaler Ebene, Voraussetzung für dringend benötigtes Vertrauen in und Akzeptanz neuer digitaler Anwendungen ist.

Die Politik bleibt in Verantwortung, für guten gesetzlichen Grundlagen zu sorgen. Ob bei der entschlossenen Umsetzung gleich mehrere europäischer Großvorhaben, der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der noch verbindlicheren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Datenschutzkonferenz – es bleibt viel zu tun.

Gerade mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von KI-Anwendungen auch privater Anbieter im Sicherheitsbereich müssen verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend beachtet werden. 

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden wollen wir weiter stärken. Lange Vakanzen, die dem Ansehen der so wichtigen Institution des Bundesdatenschutzbeauftragten schaden, gilt es unbedingt zu vermeiden. Hier braucht es schnellstmöglich Klarheit.

Hintergrund:

Schleswig-Holstein richtet als Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 29.01.2024 eine Veranstaltung unter dem Titel „Digitale Transformation – die Datenschutz-Zukunft gestalten“ in der Berliner Landesvertretung des Landes aus. Hier findet man alle Informationen zur Veranstaltung.

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