Gerade kam es zur Einigung bei den Trilog-Verhandlungen zum Right to Repair.

Endlich ist der Weg frei für ein EU-weites Recht auf Reparatur! Damit kann das Gesetz noch vor der Europawahl im Juni beschlossen werden. Das ist ein großer Gewinn für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn das Recht auf Reparatur ist die einfachste Antwort auf die Frage, wie Produkte länger genutzt und damit Geld und Ressourcen gespart werden können. In Zukunft können so Millionen Tonnen Abfall vermieden und gleichzeitig nachhaltige Geschäftsmodelle wie das Reparaturhandwerk gefördert werden.

Besonders begrüße ich das Verbot herstellerseitiger Praktiken, die eine Reparatur erschweren oder gar verhindern. Ein richtiger und wichtiger Schritt ist außerdem, die Gewährleistungsfrist des Verkäufers um zwölf Monate zu verlängern, sollten sich Käufer:innen für eine Reparatur entscheiden. Nur ein derart verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht wird eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken. Denn Verbraucher:innen dürfen erwarten, dass ihre Produkte einfach, schnell und günstig reparierbar sind. Schade ist, dass die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht immer Vorrang vor dem Ersatz hat.

Mit der nun kommenden EU-Richtlinie vor Augen sollte auch die Bundesregierung aktiv werden und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur in eine nationale Umsetzung überführen und an wichtigen Stellen nachschärfen. Nur so können wir die Lücken zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft, mehr Nachhaltigkeit und zu wirksamen Verbraucherschutz effektiv schließen.

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