Heute verabschiedete das Bundeskabinett das NIS II-Umsetzungsgesetz. Für die Grüne Bundestagsfraktion habe ich den heutigen Kabinettsbeschluss begrüßt, gleichzeitig unsere klare Erwartungshaltung in Richtung Bundesinnenministerium, das Thema zukünftig gänzlich anders zu behandeln, zum Ausdruck gebracht.
Unsere kritischen Infrastrukturen stehen im Fokus verschiedener Angreifer. Wir müssen sie dringend sehr viel besser schützen. Die Zeitenwende muss auch mit Blick auf stark gestiegene hybride Bedrohungen endlich mit politischem Leben gefüllt werden. Dies ist bisher nicht in ausreichendem Maße geschehen. Darauf und auf die Notwendigkeit, dem Schutz der Lebensadern unserer Demokratie eine gänzlich andere politische Priorität einzuräumen und die guten Vorgaben des Koalitionsvertrags im Lichte stark gestiegener Bedrohungslagen entschlossen umzusetzen, weisen wir Grüne seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder sehr vehement hin.
Der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen muss endlich als originärer Bestandteil einer modernen IT-Sicherheitspolitik verstanden werden. Hiervon sind wir trotz zahlreicher, erfolgreicher Angriffe auf unsere kritischen Infrastrukturen, auf zahlreiche Unternehmen und Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, noch immer weit entfernt.
Ein effektiver und einheitlicher Schutz ist überfällig. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grünen und FDP auf ein Dachgesetz verständigt, das den Schutz von physischen und digitalen Infrastrukturen zusammendenkt. Obwohl zwei EU-Richtlinien mit gleichen Umsetzungsfristen vorliegen, wird nun jedoch zunächst lediglich eine umgesetzt. Das ist schon auf den ersten Blick unverständlich. Insgesamt ist es misslich, dass wir – obwohl mal EU-weit Vorreiter – mittlerweile absehbar die von der EU vorgegebenen Umsetzungsfristen reißen werden und entsprechende Strafzahlungen fürchten müssen, ist schlecht. Die direkte Verantwortung hierfür trägt das Bundesinnenministerium.
Durch das viel zu zögerliche Agieren sind wir von einem tatsächlich einheitlichen Schutz und klaren Zuständigkeiten leider noch immer ein gutes Stück entfernt. Wir erwarten weiterhin vom federführenden Bundesinnenministerium, dass es neue, stark gestiegene Bedrohungslagen, auf die auch unsere Sicherheitsbehörden seit langem vehement hinweisen, ernst nimmt und die klaren Vorgaben des Koalitionsvertrags nunmehr sehr entschlossen umsetzt. Das immer wieder auch von Nancy Faeser angekündigte Kritis-Dachgesetz ist lange überfällig. Es muss schnellstmöglich kommen. Darauf haben auch Vertreterinnen und Vertreter gleich mehrerer Fraktionen in einer Debatte zum NIS II-Umsetzungsgesetz in der vorletzte Sitzungswoche des Bundestags vor der parlamentarischen Sommerpause im Plenum hingewiesen.
Als Parlament werden wir uns nun aber zwangsweise zunächst sehr intensiv mit dem NIS II-Umsetzungsgesetz beschäftigen. Wir werden unter anderem dafür sorgen, dass der Entwurf noch um die Dinge, die derzeit in der sogenannten AG BSI verhandelt werden, aufgenommen werden, ein CISO benannt und das BSI als zentrale Aufsichtsbehörde in dem Bereich unabhängiger gestellt wird. Auch werden wir sehr intensiv prüfen, ob die bisher vom BMI veranschlagten Haushaltsmittel für die durchaus hohen zusätzlichen Personalbedarfe, die das BMI selbst veranschlagt, ausreichen. Gegebenenfalls muss das Parlament auch hier nachjustieren.
Angesichts bald endender EU-Umsetzungsfrist ist es leider nicht trivial, noch eine gute Gesetzgebung, zu der auch Anhörungen und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft gehören, zu realisieren. Insgesamt liegt durch das Vorgehen des federführenden Ministeriums noch viel Arbeit vor den Fraktionen, um aus dem Gesetz ein gutes zu machen und die Kohärenz mit anderen EU-Vorgaben und dem Dachgesetz als Garanten für einen einheitlichen Kritis-Schutz herzustellen.
Comments are closed