Nachdem wir Grüne uns schon lange für eine Neuordnung der Zuständigkeiten für den Datenschutz innerhalb der Bundesregierung einsetzen, forderte Bundesjustizminister Heiko Maas gestern erneut eine Verlagerung der Datenschutzkompetenzen vom Innenministerium in das Justizministerium.

Häufig haben wir bereits kritisiert, dass der Datenschutz beim Innenministerium nicht gut aufgehoben ist. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben dies deutlich gezeigt. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich. Die Bedeutung eines effektiven Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger gerade in der digitalen Welt haben die letzten Innenminister einschließlich des Amtierenden nicht erkannt.

Beim Datenschutz und der Gewährleistung von IT-Sicherheit handelt es sich neben den grundrechtlichen Bezügen außerdem um zentrale Verbraucherschutzthemen. Völlig zu Recht wird deswegen erneut die Forderung nach einer Verlagerung der Verantwortung in das Bundesjustizministerium laut. Datenschutzbeauftragte fordern dies ebenso wie wir bereits seit Jahren. Die grundlegende Überprüfung bestehender Verantwortlichkeiten ist angesichts des weiter voranschreitenden digitalen Wandels lange überfällig.

Die Verlagerung von Zuständigkeiten ins Justizministerium sollte dringend zum Anlass genommen werden, um zentrale Veränderungen auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorzunehmen. Klare Beratungsaufgaben des BSI sowohl gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen gehören zur Bundesbeauftragten verlagert, um auch hier den Anschein der Interessenkollision zwischen staatlichem Interesse und unabhängiger Sachwalterschaft zu vermeiden. Auch dies fordern wir seit langem.

Gerade die aus bürgerrechtlicher Sicht sehr bedeutsame Aufgabe der Umsetzung der EU-Datenschutzreform ist eine Chance, die Aufgabenverlagerung und Neujustierung endlich vorzunehmen. Bis heute bestehen gewichtige Zweifel am Umsetzungswillen dieses wichtigen Reformvorhabens auf Seiten des Bundesinnenministeriums. Gestaltungsspielräume im Sinne des Erhalts und Ausbaus der Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden so vergeben. Insgesamt werden sachlich gebotene Umsetzungen wie der Beschäftigtendatenschutz oder die Modernisierung des Datenschutzes, beispielsweise durch zeitgerechte Auditierungsbestimmungen und innovative Privacy-by-Design-Modelle auf die lange Bank geschoben. Die Bedeutung des Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt ist zu groß, um das Thema weiter im Innenministerium liegen zu lassen.

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