Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Wir Grüne im Bundestag fordern die erst lange untätige und nun umso aktionistischere Bundesregierung seit langem zum Handeln auf. Nun haben wir konkrete Vorschläge vorgelegt, wie diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert angegangen werden können. Die großen Anbieter gilt es in die Pflicht zu nehmen, zugleich müssen aber rechtsstaatlichen Verfahren gestärkt werden und nicht zuletzt gehört diesen gesellschaftliche Probleme von einer aktiven Zivilgesellschaft im Digitalen adressiert.
In den vergangenen Tagen wurde eine Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung beim Datenschutz diskutiert. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass der Datenschutz beim Innenministerium nicht gut aufgehoben ist. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt: Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist die Affäre um den angeblichen #Landesverrat durch zwei Journalisten von netzpolitik.org noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Die Aufklärung geht weiter. Wir wollen weiterhin wissen: Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? All das wollen wir von der Bundesregierung wissen.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des im Koalitionsvertrag festgehaltenen und seit Anfang der Legislatur mehrfach angekündigten "Leistungsschutzrechts für Presseverlage" vorgelegt. Den Entwurf (pdf), der vom Justizministerium an die anderen Ministerien und ausgewählte Interessenvertreter verschickt wurde, hat IRights.info zum download bereitgestellt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik heute eine kurze Bewertung der Vorlage des Justizministeriums vorgenommen.
Am heutigen Freitag, den 17.12.2010 berichtete das Bundesjustizministerium im Unterausschuss Europarecht über den derzeitigen Stand des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA).
Zum Leistungsschutzrecht hat das Bundesjustizministerium gestern zu einer Anhörung geladen. Ich hatte mir erhofft, dass dort Licht in das Dunkel des Vorhabens kommen würde. Leider wurde keine der aufgeworfenen Fragen wirklich geklärt. Schon gar nicht vonseiten des Ministeriums. Dieses war - so schien es - selbst Fragender bei der hauseigenen Anhörung.
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