Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt: Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist die Affäre um den angeblichen #Landesverrat durch zwei Journalisten von netzpolitik.org noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Die Aufklärung geht weiter.

Wir wollen weiterhin wissen: Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? Mehrfach hatten wir hier über unsere Aufklärungsbemühungen berichtet.

Auch nach einer mittlerweile stattgefundenen Sondersitzung des Rechtsausschusses blieben zentrale Fragen unbeantwortet. Über unsere Kleine Anfrage mit dem Titel „Strafrecht und Pressefreiheit“ hatten sowohl wir als auch unter anderem netzpolitik.org informiert. Nun haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht, über die Spiegel Online heute Morgen berichtete. An dieser Stelle wenige einordnende Sätze und die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage im noch einmal ausführlich über unsere umfangreiche Parlamentarische Anfrage (pdf) zu berichten.

Vor einigen Tagen berichtete der Tagesspiegel bereits, dass das Bundeskanzleramt scheinbar doch sehr frühzeitig über die Anzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die schließlich im Vorwurf des Landesverrats gipfelten, informiert war. Der Artikel stützt sich auf Aussagen aus dem Umfeld der Bundesregierung. Sie suggerierte bislang immer, sie habe von den Anzeigen erst sehr spät erfahren. Vor wenigen Tagen musste man bereits einräumen, dass das Bundesinnenministerium nicht nur von Anfang an informiert, sondern direkt an der Erarbeitung der Anzeigen beteiligt war.

Dennoch antwortete man auf eine entsprechende Frage eines Kollegen: „Die Mitglieder der Bundesregierung waren im Vorfeld von der Anzeige des BfV nicht informiert.“ Und: Das Kanzleramt habe von dem Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten von netzpolitik.org erst aus der Presse erfahren.

In unserer Antwort musste das Kanzleramt nun eingestehen, bereits am 21. April über die Anzeigen informiert worden zu sein. Verfassungsschutzpräsident Maaßen hatte „mündlich und in allgemeiner Form“ über die Anzeigen „am Rande einer Besprechung“ berichtet, an der „in der Regel“ der Chef des Bundeskanzleramts, einige Geheimdienstkontrolleure und die Staatssekretäre mehrerer Ministerien teilnahmen. Bei der Runde handelt es sich höchstwahrscheinlich um die sogenannte „ND-Lage“.

Dass man im Bundeskanzleramt, das die Rechts- und Fachaufsicht über das BfV ausübt, von dem ganzen Vorgang nichts gewusst haben will, war von Anfang an wenig glaubhaft. In den Antworten auf unsere Anfrage musste das Kanzleramt nun endgültig zurückrudern. Spätestens nach den Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage ist klar, dass die Mär, die Spitze der Bundesregierung habe von den Ermittlungen nicht gewusst und man erst aus der Presse davon erfahren habe, widerlegt.

Doch auch die anderen Ministerien, vor allem das Innenministerium waren sehr viel intensiver eingebunden als man es bislang zugab. Alle Beteiligten hätten durchaus die Gelegenheit gehabt, zu intervenieren. Das tat man jedoch nicht, obwohl von vornherein klar sein musste, dass die Anzeigen keinerlei Aussicht auf Erfolg hatten und nur ein Ziel verfolgten: Die Einschüchterung von Presse und Parlament. Während man sich auf Journalisten und Parlament einschoss, verfolgte man, das wird aus den Antworten deutlich, weitere Lecks – zum Beispiel auf Behördenseite – zu keinem Zeitpunkt.

Durch die Billigung des Vorgehens des Bundesamts für Verfassungsschutz tragen alle Beteiligten Häuser eine direkte Mitverantwortung an dem weiteren Verlauf der Affäre, die das Vertrauen in Demokratie und Pressefreiheit nachhaltig beschädigt hat.

Statt endlich mit offenen Karten zu spielen und sich einzugestehen, dass alle Beteiligten gemeinsam ein grandioses Eigentor geschossen haben, versuchen alle Beteiligten weiterhin abzutauchen und sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben. Zur Frage, ob es sich tatsächlich um Landesverrat handelte und Staatsgeheimnis verraten wurden, verhält sich die Bundesregierung gar nicht. Das ist nach den Äußerungen der letzten Tage peinlich.

Auch nach der Beantwortung unserer Anfrage bleiben viele Fragen offen, zum Beispiel die nach den Überwachungsmaßnahmen gegen die Journalisten von netzpolitik.org und die Redaktion. Klar ist: Überwachungsmaßnahmen bzw. Datenabfragen haben stattgefunden. Welche und durch wen diese durchgeführt wurden, ob nur durch das BKA oder auch andere, bleibt bewusst unklar.

Der Frage, ob man sich am 3. März 2015, also unmittelbar nach den Veröffentlichungen, im Innenministerium zusammengefunden hat, um das weitere Vorgehen zu besprechen, werden wir entschlossen weiter nachgehen. Genauso der Frage, wer alles bei diesen ominösen Treffen dabei war.

Hier die Antworten der Bundesregierung Kleine Anfrage Strafrecht und Pressefreiheit im Wortlaut.

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