Am heutigen Freitag, den 17.12.2010 berichtete das Bundesjustizministerium im Unterausschuss Europarecht über den derzeitigen Stand des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA).

Nach Abschluss der Verhandlungen ist nun die Unterzeichnung des endgültigen Vertragswerks für Ende Mai in Paris vorgesehen. Für die EU-Staaten ist die Zustimmung des Rates und des EU-Parlaments erforderlich.

Da auch die Zuständigkeiten der Nationalstaaten direkt betroffen werden, handelt es sich bei ACTA um ein so genanntes „gemischtes Abkommen“, welches durch die Nationalstaaten ratifiziert werden muss. Dies wurde bereits in einer Kleinen Anfrage, die wir im März dieses Jahres an die Bundesregierung gestellt hatten, deutlich.

Auch der Bundestag wird also bei der Ratifizierung auf jeden Fall beteiligt sein – ein Zustimmungsgesetz ist erforderlich. Inwieweit der Bundestag auch im Vorfeld der Unterzeichnung beteiligt werden soll, wird derzeit noch zwischen den Ressorts abgestimmt

Während der heutigen Berichterstattung wurde deutlich, dass das Bundesjustizministerium den acquis communautaire der EU, den gemeinschaftlichen Besitzstand – d.h. das gemeinsame Fundament aus Rechten und Pflichten, die für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union verbindlich sind – als gewahrt ansieht. Probleme hinsichtlich der Wahrung des acquis communautaire, auf die das Europäische Parlament  in einer Entschließung hingewiesen hatte, sieht das Bundesjustizministerium demnach nicht. Es gebe auch keinen weiteren Umsetzungsbedarf im deutschen Recht. Bedenken hinsichtlich der Wahrung des europäischen wie des deutschen Verhältnismäßigkeitsprinzips sieht das BMJ ebenfalls nicht. Vertreter der Telekommunikationsbranche hatten immer wieder gefordert (PDF), den acquis communautaire nicht zu überschreiten.

Bei Nachfragen hinsichtlich der Wahrung der Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle der künftigen Arbeit des ACTA-Komitees antwortete das Bundesjustizministerium eher ausweichend. Für eine abschließende Beantwortung der Frage späterer Beteiligungsformen sei es noch zu früh.

Vor der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens im Mai soll das Thema nochmals in die aktuelle Berichterstattung im Unterausschuss Europarecht aufgenommen werden.

Wir Grünen werden den weiteren ACTA-Ratifizierungsprozess aufmerksam begleiten und kritisch prüfen, ob trotz der Entschärfung früherer Fassungen des Abkommens völkerrechtliche Eingriffe in die Netzfreiheiten und überzogene zivil- und strafrechtliche Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen drohen.

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