Am 15. Dezember 2010 habe ich zwei mündliche Fragen an die Bundesregierung zum Thema Wikileaks und staatliche Transparenz gestellt.
Frage an das Auswärtige Amt:
Ist der Bundesregierung die Aussage von Navanthem Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, bekannt, die hinsichtlich der Vorgänge um die Internetplattform Wikileaks gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters ihre Besorgnis über Berichte von Druck, der von Firmen ausgeübt wurde, darunter Banken, Kreditunternehmen und Internet Service Provider, um die Fianzströme zu Wikileaks zu unterbrechen, und das Hosting der Website zu unterbinden, zum Ausdruck brachte, da man ihrer Ansicht nach diese Maßnahmen als Versuch interpretieren könne, die Plattform von der Veröffentlichung abzuhalten, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werden würde, und teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
Antwort des Auswärtigen Amtes vom 15. Dezember 2010:
Der Bundesregierung ist die Meldung der Nachrichtenagentur Reuters über die Aussagen der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, zum Fall „Wikileaks“ bekannt.
Der Schutz der Menschenrechte ist ein Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Dabei kommt der Meinungsfreiheit ein hoher Stellenwert zu.
Frau Pillay hat dem Reuters-Bericht zufolge – zu Recht – darauf hingewiesen, dass der Fall „WikiLeaks“ die schwierige menschenrechtliche Frage der Ausbalancierung des Rechtes auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie des Schutzes der nationalen Sicherheit bzw. der öffentlichen Ordnung aufwirft. Im Fall „Wikileaks“ geht es außerdem um den notwendigen Schutz der Vertraulichkeit diplomatischen Schriftverkehrs.
In diesem Licht wird auch die Bundesregierung den weiteren Verlauf des Falles „Wikileaks“ und die Reaktionen darauf aufmerksam beobachten.
Kurze Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Bedauerlicherweise wird auf den Umstand, dass Firmen zu Lasten der Meinungs- und Pressefreiheit Druck auf die Internetplattform Wikileaks ausgeübt haben, gar nicht eingegangen. Es scheint sich hierbei für die Bundesregierung um einen unrelevanten Vorgang zu handeln, was angesichts der öffentlichen Diskussion um diese Vorgänge erstaunt. Aus dem Umstand, dass diese Frage vom Außenministerium beantwortet wurde, kann rückgeschlossen werden, dass die Bundesregierung die Problematik um Wikileaks vor allem unter dem Aspekt des Schutzes der Vertraulichkeit diplomatischen Schriftverkehrs behandelt.
Frage an das Bundesinnenministerium:
Inwiefern sieht die Bundesregierung – auch im Lichte des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes und dessen oftmals unzureichender Umsetzung in der Praxis – einen Zusammenhang zwischen einem berechtigten Transparenzanspruch der Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen durch Plattformen wie Wikileaks und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass öffentliche Verwaltungen durch eine erhöhte Transparenz dem grundsätzlich berechtigtem Transparenzanspruch besser entgegenkommen müssten?
Antwort des Bundesinnenministeriums vom 15. Dezembers 2010:
Ein solcher Zusammenhang ist nicht erkennbar. Insbesondere soweit in der Frage eine unzureichende Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes unterstellt und eine mangelnde Transparenz der öffentlichen Verwaltung behauptet wird, ist dies nicht nachvollziehbar. Neben dem Informationsfreiheitsgesetz, das sich in der Praxis bewährt hat, bestehen unzählige Regelungen, die dem Informations- und Transparenzinteresse der Bürgerinnen und Bürger dienen. Hierzu zählen nicht nur das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG), sondern auch die Informationsrechte der Presse bis hin zum den (sic.) verfahrensrechtlichen Auskunfstansprüchen für Beteiligte.
Kurze Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Dass die Bundesregierung auf die Probleme bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht eingeht, bzw. diese leugnet, ist ein Armutszeugnis. Die Schwierigkeiten einer konsequenten Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes sind allgemein bekannt. Sie wurden auch im Zuge einer am Anfang der Legislatur von uns gestellten Kleinen Anfrage „Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe“ noch einmal deutlich. Nun, da das Informationsfreiheitsgesetz in diesem Jahr sein fünfjähriges Jubiläum feiert, steht eine Überarbeitung und eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Agenda. Wir werden die Bundesregierung dazu drängen, diese Notwendigkeit nicht zu ignorieren.
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