Alle sind sich einig: Der Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist seit langem enorm und überfällig. Daher begrüßen wir, dass sich die neue EU-Kommission dieser Mammutaufgabe stellt und bis Sommer 2015 eigene Reformvorschläge vorlegen will – und damit en passant die große Koalition überholt. Das von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Kurzgutachten „Urheberrechte in CETA“ zeigt allerdings große Probleme hinsichtlich der vorfestlegenden Wirkung des Freihandelsabkommens CETA auf die nationalen und EU-weiten Reformen im Urheberrecht auf.
Weitgehend unbeobachtet finden seit 2009 Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über Zollabbau, gegenseitige Anerkennung von Standards sowie über Dienstleistungsliberalisierung und Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit statt. Am 18. Oktober 2013 besiegelten Kommissionpräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premierminister Stephen Harper die politische Einigung. Texte wurden in der Folge jedoch nicht oder lediglich in Form einzelner geleakter Kapitel öffentlich. Seit kurzem liegt dem Bundestag der Vertragstext des Abkommens vor. Monatelang hat sich die Bundesregierung vor einem klaren Bekenntnis zu diesem Abkommen gedrückt. Nun muss die Bundesregierung endlich Farbe bekennen.
Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Nach Veröffentlichungen von Verhandlungsdokumenten wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass es durch die Geheimverhandlungen zu einer Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen könnte. Hierzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Sie macht sich offenbar wenig Sorgen.
In einem ausführlichen Interview mit UdL-Digital nehme ich Stellung zu den netzpolitischen Herausforderungen in dieser Legislaturperiode, dem verkorksten netzpolitischen Start der Großen Koalition, den anhaltenden Diskussionen um die Beteiligung der Öffentlichkeit im neuen Internet-Ausschuss "Digitale Agenda", der geplanten Vorlage eben jener durch die Bundesregierung, die EU-Netzpolitik, den zahlreichen netzpolitischen Vereinen, die sich mittlerweile gegründet haben und unseren eigenen Positionen. Hier findet Ihr das Originalinterview. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Derzeit droht die schwarz-gelbe Bundesregierung beim TAFTA-Abkommen exakt die gleichen Fehler zu wiederholen, die sie beim letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommen bereits gemacht hat. Erneut mangelt es eklatant an Transparenz der Verhandlungen und einer zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Trotz mehrfacher Nachfragen und anderslautender Beteuerung, sich diesmal für Transparenz und zivilgesellschaftliche Beteiligung einsetzen zu wollen, zeugen die Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Nachfragen Konstantins vom genauen Gegenteil. Scheinbar will die Bundesregierung die bei ACTA begangenen Fehler auch bei TAFTA noch einmal wiederholen.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
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