Die letzten Wochen haben uns allen viel abverlangt. Durchhaltevermögen war sowohl bei denjenigen gefragt, die hart um einen Koalitionsvertrag für […]
Das Instrument der Abmahnung ist wegen unverhältnismäßig hoher Abmahnforderungen und Vertragsstrafen für Bagatelldelikte in die Kritik geraten. Die Möglichkeit, Adressat […]
Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
500 Millionen Euro gehen der Europäischen Union jährlich durch Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der EU verloren, schätzt die Europäische Kommission. Andere veranschlagen die Verluste mit bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr wesentlich höher. Eine Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor´s Office, EPPO) soll Korruption und Geldwäsche in der EU wirksam bekämpfen. Aber viele Punkte sind noch offen, angefangen bei Fragen zum Einfluss der Mitgliedstaaten bis hin zu effektiven Verfahren und starken Rechtsstandards für Verdächtige und Beschuldigte. Die Debatte bietet die Möglichkeit, aktuelle Vorschläge aus strafrechtlicher Perspektive mit Praktikerinnen und Praktikern zu diskutieren und zu versuchen, Antworten auf die Frage zu finden, wie die EU Wirtschaftskriminalität bekämpfen und gleichzeitig starke Verfahrensrechte garantieren kann.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Soeben wurde Konstantin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Bundestagesfraktion gewählt. Der Schutz unserer individuellen Freiheits- und Grundrechte sowie der Einsatz für eine moderne und weltoffene Gesellschaft ist heute wichtiger denn je. Über die Chance, diese wichtigen Zukunftsthemen für die grüne Bundestagsfraktion in einem tollen Team bearbeiten zu dürfen, freut sich Konstantin sehr.
Am 13. Oktober 2012 plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen bundesweiten, dezentralen Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung, an dem auch wir Grüne uns wieder mit verschiedenen Aktionen beteiligen. Hintergrund des Aktionstages sind die anhaltenden Forderungen aus Teilen der Bundesregierung, die verdachtsunabhängige Datenspeicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat in Deutschland wiedereinzuführen. Auch in diesem Jahr werden wir Grünen uns, wie auch schon beim letzten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung, am Aktionstag beteiligen. In einem Blogpost ruft Konstantin wenn sich möglichst viele Menschen am Aktionstags beteiligen und so zu dessen Erfolg beitragen würden. Euer Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
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