Das Instrument der Abmahnung ist wegen unverhältnismäßig hoher Abmahnforderungen und Vertragsstrafen für Bagatelldelikte in die Kritik geraten. Die Möglichkeit, Adressat einer solchen (missbräuchlichen) Abmahnung zu werden, verunsichert eine Vielzahl von Menschen und insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen. Zugleich sind Abmahnungen ein nützliches Instrument zur Rechtsdurchsetzung, beispielsweise im Bereich des Verbraucherschutzes, und können helfen, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Fachgespräch „Abmahnung fair gestalten – Missbrauch verhindern“
am 13. September 2018, 15.00–18.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Raum E 300
Deutscher Bundestag
u.a. mit: Dr. Konstantin von Notz MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender, Tabea Rößner MdB, Sprecherin für Verbraucherpolitik, Dr. Manuela Rottmann MdB, Obfrau des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Claudia Müller MdB, Mittelstandsbeauftragte, Dr. Mirko Möller, Bundesrechtsanwaltskammer, Jennifer Bea, Wettbewerbszentrale Berlin und Hildegard Reppelmund, Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Der Bundestag hat die Bundesregierung am 14.06.2018 aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch bis zum 01.09.2018 vorzulegen. Nun gibt es eine vage Ankündigung von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), missbräuchliche Abmahnungen wegen „geringfügiger Verstöße“ zukünftig zu verbieten und in Kürze ein entsprechendes Gesetz vorlegen zu wollen. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit noch in der regierungsinternen Ressortabstimmung. Konkret plant Barley, so das Handelsblatt, dem der Gesetzesentwurf offenbar vorlag, in ihrem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ ein Maßnahmenbündel, um die Hürden für Abmahnungen zu erhöhen. Die einzelnen Maßnahmen werden wir bewerten, sobald uns der Entwurf vorliegt.
Unter anderem sollen auch Abmahnung mit Bezug zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erschwert werden. Dies hatten wir in einem Entschließungsantrag zur DSGVO gefordert. In diesem Gesetzentwurf, über den wir hier berichtet haben, fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, Rechtsklarheit in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), indem u.a. kommerziell motivierte und missbräuchliche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wirksam unterbunden werden, ohne die gemeinwohlbezogenen Abmahnmöglichkeiten, unter anderem der Verbraucherverbände, zu beeinträchtigen und weitere Formen missbräuchlicher Abmahnungen ebenfalls zu verhindern, indem Anreize für missbräuchliche Abmahnungen effektiv verringert werden.
Wir wollen die verschiedenen Vorschläge aufgreifen und im Rahmen eines Fachgesprächs mit Expertinnen und Experten diskutieren, in welcher Form und von welchen Akteuren Abmahnungen rechtsmissbräuchlich genutzt werden. Wie kann einer derartigen „Missbräuchlichkeit“ effektiv gesetzgeberisch begegnet werden, ohne das Instrument der Abmahnung, das durchaus auch verbraucherfreundlich wirken kann, zu stark einzuschränken? Das Fachgespräch soll einen Austausch zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Politik ermöglichen. Hierzu laden wir Euch sehr herzlich ein!
Informationen und Anmeldung:
Hier findet Ihr alle weiteren Informationen zum Fachgespräch. Die Anmeldung ist noch bis zum 10.09.2018 möglich.
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