Eine digitale Verwaltung hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Staat grundlegend zu verändern. Für Unternehmen kann sie bürokratische Hürden und Kosten sparen. Mit der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) schaffen wir die Voraussetzungen für eine von vornherein mitgedachte Ende-zu-Ende-Digitalisierung – vom Antrag bis hin zum behördlichen Bescheid. So digitalisieren wir die Verwaltung endlich in der Breite. Durch einen klaren Vorrang für Open-Source digitalisieren wir kosteneffizient und erhöhen das Wiederverwendungspotenzial. Beste IT-Sicherheitsstandards und ein weiterentwickeltes Datenschutzcockpit schaffen Vertrauen und Transparenz. Bürgerinnen und Bürger erhalten zukünftig einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Bundesleistungen.

Weiter Weg zum Amt, Wartenummer ziehen und wegen fehlender Dokumente alles wiederholen – Verwaltung ist derzeit leider noch: zeitraubend. Behördengänge für Bürger*innen und Unternehmen müssen endlich flächendeckend digital möglich sein. Dazu haben wir das sogenannte OZG 2.0, das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetzes, auf den Weg gebracht. Das Gesetz wurde nun im Bundestag beschlossen, die nächste Hürde heißt Bundesrat. Wir als Grüne Bundestagsfraktion haben uns in den parlamentarischen Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, das Gesetz deutlich zu verbessern.

Bürger*innen und Verwaltungen entlasten

Dokumente, die bislang immer wieder neu beantragt und eingereicht werden mussten (beispielsweise Eheurkunde, Meldebescheinigung), sollen künftig nur noch einmal digital hinterlegt werden. Damit entlasten wir Bürger*innen wie auch die Verwaltung. Nach dem Prinzip „once only“ („nur einmal“) können Behörden künftig, mit Einverständnis der Antragssteller*in, elektronisch die benötigten Dokumente abrufen und austauschen.

Open-Source bei Entwicklung von IT-Lösungen

Mit der Nutzung von Open-Source lassen sich erhebliche finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der IT-Sicherheit erzielen. Digitale Lösungen lassen sich dann teilen, wiederverwenden und aktualisieren. Außerdem wird damit sichergestellt, dass die digitale Infrastruktur in Behörden nicht von IT-Konzernen abhängig ist. Ein Vorrang für Open-Source ist nun im Gesetz festgeschrieben. Vorhandene Standards und Software werden künftig zentral veröffentlicht.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Im Gesetz ist vorgesehen, dass der Bund bei seinen wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen nicht nur die Kommunikation mit den Bürger*innen digital anbietet, sondern auch die gesamte Abwicklung der Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung haben wir uns seit vielen Jahren eingesetzt. Endlich endet das Zeitalter der Schaufensterdigitalisierung.

Wir schaffen ein Recht auf den digitalen Staat

Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Rechtsanspruch auf einen digitalen Zugang zum Staat. Dieser gilt ab 2029 und gilt für alle Verwaltungsleistungen von Bundesbehörden, wie beispielsweise für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder für die Beantragung von BAföG. Der digitale Zugang kann damit von den Bürger*innen von der Verwaltung aktiv eingefordert werden – im Zweifel vor Gericht.

Nutzungsfreundlichkeit

Digitalisierung in der Verwaltung ist kein Selbstzweck: Die Menschen müssen stets im Mittelpunkt stehen. Besonders wichtig ist uns, dass digitale Verwaltungsleistungen allen Bürger*innen leicht zugänglich sind. Niemand sollte IT-Profi sein müssen, um digital mit Behörden kommunizieren zu können. Indem wir die Nutzerinnen und Nutzer zukünftig direkt in die Entwicklung neuer digitaler Angebote einbeziehen, erhöhen wir langfristig die Nutzungsfreundlichkeit als auch die Barrierefreiheit. Nutzerfreundlichkeit wird dem OZG 2.0 zur Pflicht.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

Es muss sichergestellt sein, dass staatliche Stellen auf unsere Daten nur zugreifen können, soweit dies rechtlich zulässig und zur Bearbeitung eines Antrags zwingend erforderlich ist. Wenn Behörden und öffentliche Einrichtungen in das Visier von Kriminellen geraten, werden sie nicht nur handlungsunfähig, sondern es besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger*innen abfließen. Eine starke IT-Sicherheit muss daher der Grundpfeiler des digitalen Staates sein. Die Kommunikation über das Postfach des Nutzerkontos, der Bund ID, wird künftig mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weiterentwickelt werden. Außerdem soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Prüfung von Sicherheitsanforderung noch enger einbezogen werden.

Damit Bürger*innen stets einen Überblick darüber behalten, welche Informationen der Staat über sie vorhält und austauscht, muss stets ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet sein. Dafür entwickeln wir das Datenschutzcockpit weiter, in dem Bürger*innen die Zugriffe auf ihre Daten durch die Behörden selbst einsehen können.

Dokumente

Hier findet die Änderung von SPD, Grünen und FDP des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung sowie die Beschlussempfehlung des Innenausschusses.

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