Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen ist eine Forderung, die wir als Grüne seit langem erheben. Entsprechende Initiativen, die sowohl wir als auch die FDP in den Bundestag eingebracht haben, hat die GroKo immer wieder abgelehnt. Vorschläge aus dem Bundesrat hat sie stets blockiert. Doch wir sind am Ball geblieben. In einem Gastbeitrag hatte der heutige MdEP Rasmus Andresen über eine Initiative (pdf) aus dem Landtag Schleswig-Holstein berichtet, die das Ziel verfolgte, über den Bundesrat die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen endlich anzuerkennen. Heute freuen wir uns sehr über einen weiteren Gastbeitrag von Udo Philipp, Staatsekretär im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, zur aktuellen Entwicklung im Bundesrat.

Seit 2016 drängen wir Grünen darauf, Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen. Im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge. Freifunk-Initiativen leisten mit dem Aufbau und Betrieb offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag dazu.

Obwohl wir die Mehrheit der Länder überzeugen konnten, dass Freifunk-Initiativen steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt werden, weigert sich die Bundesregierung bislang beharrlich zu handeln. Nun will gut Ding bekanntlich Weile haben, aber was der Grund für das ewige Aufschieben des Themas durch die GroKo im Bundestag ist, bleibt schleierhaft. Der bereits 2017 vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wurde schlichtweg nicht zur Beratung im Bundestag aufgerufen. Und auch der 2018 erneut auf Initiative von Schleswig-Holstein eingebrachte und mehrheitlich vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ist bis heute nicht im Bundestag beraten worden. Initiativen aus den Reihen der Opposition lehnte die GroKo dafür stets ab. Auch ein von ihr seit Langem angekündigter Gesetzentwurf zur Gemeinnützigkeit, der das Thema Freifunk aufgreifen könnte, liegt immer noch nicht vor.

Aber wir lassen nicht locker: Im Rahmen der Beratungen des Bundesrats zum Jahressteuergesetz am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zahlreiche Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht eingefordert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um großzügigere Förderung des Ehrenamtes sowie begrenzte Erweiterung des Zweckkataloges, unter anderem sollen Umweltschutz und Initiativen gegen Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Orientierung ebenfalls gemeinnützig sein. In diesem Kontext haben wir aus Schleswig-Holstein das Thema Freifunk wieder auf die Agenda gesetzt. Und erneut hat der Bundesrat mit großer Mehrheit für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen gestimmt.

Nun werden wir gemeinsam mit der grünen Bundestagsfraktion weiter Druck machen, damit auch die Große Koalition im Bundestag Farbe bekennt und die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen endlich anerkannt wird.

Tags

Comments are closed

Archive