Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefert, die dazu beiträgt, Kommunikation in sozialen Netzwerken, auf Twitter und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. In einer schriftlichen Frage habe ich die Bundesregierung nach ihrer Position befragt.
Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
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