Gestern hat das Bundesjustizministerium ein lang erwartetes Eckpunktepapier (pdf) zur überfälligen Modernisierung des Strafgesetzbuchs vorgelegt, in dem auch die Reform […]
Heute wird der eGovernment Monitor 2023 der Initiative D21 vorgestellt. Gemeinsam nehmen Konstantin und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für […]
Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft im rbb oder möglicher Einflussnahme auf journalistische Arbeit beim NDR sind ernst zu nehmen. Sie waren […]
Hass und Hetze sind längst eine echte Bedrohung für gesellschaftliche Diskurse geworden. Hemmschwellen brechen weg. Vorurteile werden geschürt und Feindbilder […]
Gerade wurde der im Zuge der Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie verhandelte Kompromiss veröffentlicht. An dieser Stelle bewerte ich als netz- und […]
E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von Unterstützerinnen und Unterstützern– auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht. Über die Frage, wie das Petitionsrecht belebt werden kann und wie wir dem Missbrauch durch PopulistInnen entgegentreten können, möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren.
Am vergangenen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Rede von Konstantin dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
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