Hass und Hetze sind längst eine echte Bedrohung für gesellschaftliche Diskurse geworden. Hemmschwellen brechen weg. Vorurteile werden geschürt und Feindbilder bedient. Menschen werden beleidigt und bedroht. Hass und Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. Die Anschläge auf Flüchtlingseinrichtungen, Beleidigungen gegenüber MitarbeiterInnen in gemeinnützigen Vereinen oder von Kirchen und politisch Engagierten machen erneut deutlich: Hass und Hetze haben Konsequenzen im Handeln und führen auch zu mehr Gewalt. Das Netz befördert diese Dynamik und wirkt wie eine Art Brandbeschleuniger. Darauf machen wir seit vielen Jahren aufmerksam und fordern die Bundesregierung auf, zu handeln. Seit nunmehr mehreren Jahren schreibe ich hierzu Gastbeiträge, aus Kontinuitätsgründen immer im Handelsblatt. Mein erster Gastbeitrag erschien im Dezember 2016 – also lange bevor das NetzDG in Kraft tat. Der Artikel kann hier nachgelesen werden. Den diesjährigen Gastbeitrag zum zweijährigen Bestehen des NetzDG habe ich gemeinsam mit Renate Künast verfasst. Wir dokumentieren auch ihn an dieser Stelle.

Zwei Jahre NetzDG – und nichts ist gelöst

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verfehlt seine Ziele bislang mehr als deutlich. Eine grundlegende Überarbeitung ist längst überfällig.

Hass und systematisch organisierte Hetze haben seit Jahren ein Ausmaß angenommen, das echte Handlungen zum Schutz von Betroffenen und öffentlichen Diskussionen dringend notwendig macht. Die Bundesregierung hat vor dieser Problematik viel zu lang die Augen verschlossen. Statt milliardenschwere Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, ließ sie sich jahrelang von ihnen vorführen. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde, handelte sie und legte im parlamentarischen Hauruck-Verfahren das NetzDG vor.

Jahrelang hat es die Bundesregierung versäumt, Rechtsextremismus strukturell zu bekämpfen. Während öffentlichkeitswirksam ein Verbotsverfahren gegen die NPD verfolgt wurde, blieb man der größeren Gefahr durch die zunehmende digitale (und analoge) Vernetzung rechter Gruppierungen gegenüber untätig. Das NetzDG sollte bescheinigen, dass man nun endlich gegen organisierten Hass im Netz vorgehen würde.

Das Gesetz war aber von vornherein – auch verfassungsrechtlich – höchst umstritten und hatte zahlreiche Geburtsfehler. Seine Vorgaben sind an vielen Stellen zu unkonkret und Sanktionsmechanismen nicht ausreichend. Die Rechtsdurchsetzung wird an Unternehmen verlagert, die die eigene Gewinnmaximierung seit jeher über den Schutz ihrer Nutzer stellen. Auch fehlen Instrumente zur Überprüfung fälschlicherweise gelöschter Beiträge und gesperrter Accounts völlig.

Meldewege zur Überprüfung von Inhalten sind für die Nutzer nur schwer auffindbar, was zu stark variierenden Meldezahlen führt. Die rechtlichen Vorgaben für die zu erstellenden Transparenzberichte sind so allgemein, dass sie keine Vergleichbarkeit zulassen. Das Fehlen eines einheitlichen Verfahrens zur Überprüfung und Löschung von Inhalten verringert die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Auch beim inländischen Zustellungsbevollmächtigten sind die Vorgaben so unkonkret, dass bis heute selbst gerichtliche Anordnungen nicht umgesetzt werden.

Diese Probleme sind lange bekannt. In der heute vorliegenden Form verfehlt das NetzDG nicht nur die anvisierten Ziele, sondern verschärft die Problematik sogar. Trotzdem ignoriert die Bundesregierung bis heute jedwede Kritik und Verbesserungsvorschläge. Ihre gesetzgeberische Lethargie ist absolut unverständlich –insbesondere, da sich CDU/CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Evaluierung und Überarbeitung des Gesetzes verständigten. Diese soll allerdings erst im Herbst 2020 erfolgen. Das ist viel zu spät.

Konkrete Verbesserungsvorschläge jetzt umsetzen

Die Bundesregierung darf sich der Forderung nach einer schnellstmöglichen und grundlegenden Überarbeitung des NetzDG durch zahlreiche Expertinnen und Experten, der Opposition und von Hass und Hetze Betroffenen nicht länger verschließen.

Vorschläge zur Weiterentwicklung des NetzDG liegen seit langem im Parlament vor – auch von uns. Unser Antrag „NetzDG weiterentwickeln“ beinhaltet einen umfassenden Katalog konkreter Verbesserungsvorschläge. Wir brauchen unter anderem klarere gesetzliche Vorgaben und neue Möglichkeiten empfindlicher Sanktionen bei Nichtbeachtung, bessere Meldewege und ein „put-back-Verfahren“ zur Überprüfung unrechtmäßig gelöschter Inhalte und gesperrter Accounts. Das „notice-and take down“-Verfahren muss weiter konkretisiert und das NetzDG auch auf andere Plattformen und Online-Games ausgeweitet werden.

Die sich aktuell mehrenden Rufe nach Strafrechtsverschärfungen halten wir für falsch. Täter lassen sich dadurch nachweislich nicht von ihren Taten abhalten. Das Problem besteht nicht in zu niedrigen Strafen, sondern in mangelnder Durchsetzung bestehenden Rechts und dass es häufig überhaupt nicht zu Anklagen durch Staatsanwaltschaften kommt. Auch werden die notwendigen Daten für den zivilrechtlichen Weg oft nicht ermittelt.

Auch Forderungen nach einem „Vermummungsverbot“ und einer Klarnamenpflicht sind ganz gewiss keine Lösung. Aus gutem Grund sind die rechtlichen Vorgaben hier klar. Sie infrage zu stellen, nimmt Betroffenen noch das letzte bisschen Schutz. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Täter in dem Bewusstsein, keine Sanktionen fürchten zu müssen, auch unter Klarnamen schlimme und strafrechtlich hochrelevante Dinge posten.

Es gilt also, neben einer raschen Überarbeitung des NetzDG, auch die vielen neuen Vorschläge für ein engagierteres, rechtsstaatliches Vorgehen endlich ernsthaft zu diskutieren, beispielsweise ein Gesetz zum digitalen Gewaltschutz von Ulf Buermeyer u.a., welches vorsieht, auch das Löschen und Sperren von Accounts und deren Inhalten zu verfolgen.

Gesamtstrategie und weitere Stärkung des Rechtsstaats

Doch selbst eine solche Weiterentwicklung des NetzDG wird das Problem von Hass im Netz allein nicht lösen. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie, die von digitalen Bildungsangeboten, der Stärkung von Betroffenen bis zu einer öffentlichen Debatte über Vorstellungen und Werte der demokratischen Öffentlichkeit reicht.

Zudem brauchen wir eine Effektivierung der Strafverfolgung. Einzelne Länder zeigen, dass diesen Weg zu gehen, erfolgsversprechend ist. Es ist dringend notwendig, den Rechtsstaat dort, wo er an seine Grenzen gerät, in die Lage zu versetzen, geltendes Recht durchzusetzen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Hass und Hetze haben die Pluralität der Debatten im Netz längst massiv beschädigt. Rechtspopulisten und Rechtsextreme verfolgen die klare Strategie, all jene aus dem Netz und dem politischen Engagement zu verdrängen, die ihnen widersprechen oder ihren kruden Vorstellungen nicht passen. Bundesregierung, Unternehmen und Gerichte müssen diese Bedrohung endlich ernst nehmen und begreifen, dass echte Handlungen zum Schutz von Demokratie und Betroffenen überfällig sind. Der Rechtsstaat muss seine Wehrhaftigkeit auch online beweisen.

Als Gesellschaft können und dürfen wir nicht länger hinnehmen, wenn Recht täglich tausendfach gebrochen, Menschen beleidigt, bedroht, eingeschüchtert und verhetzt werden.


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