Wir brauchen dringend eine dauerhafte und rechtssichere gesetzliche Grundlage im Planungsrecht, die Chancen digitaler Verfahren nutzt und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit […]
Hass und Hetze sind längst eine echte Bedrohung für gesellschaftliche Diskurse geworden. Hemmschwellen brechen weg. Vorurteile werden geschürt und Feindbilder […]
Gerade hat die FDP-Fraktion im Bundestag eine sogenannte Artikel 23 GG-Stellungnahme zur jüngsten Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zur […]
Gestern war es also soweit, der Rechtsausschusses des EU-Parlaments hat im Rahmen einer Abstimmung zur Urheberrechtsreform auch über Uploadfilter und […]
Mit unserer erneuten Kleinen Anfrage zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger wollten wir der Bundesregierung auf den Zahn fühlen – und wurden […]
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
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