Gerade wurde der im Zuge der Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie verhandelte Kompromiss veröffentlicht. An dieser Stelle bewerte ich als netz- und […]
E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von Unterstützerinnen und Unterstützern– auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht. Über die Frage, wie das Petitionsrecht belebt werden kann und wie wir dem Missbrauch durch PopulistInnen entgegentreten können, möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren.
Am vergangenen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Rede von Konstantin dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Angesichts der heute durch die Bundesregierung bestätigten Versetzung des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, in den vorzeitigen Ruhestand haben Konstantin als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ("NSA-Ausschuss") und Hans-Christian Ströbele, grünes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das Vorgehen der Bundesregierung kritisch hinterfragt und weitere Reformen dringend angemahnt.
Das Europäische Parlament hat heute die Datenschutzreform angenommen. Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
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