Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
Im Zuge der heutigen 101. Sitzung des Deutschen Bundestages debattierten wir, nur einen Tag nach den jüngsten Enthüllungen rund um […]
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Angesichts der offensichtlichen Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem aktuellen Papier der […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir über Initiativen der Landtagsfraktionen und grünen Fraktion im Europaparlament. An dieser Stelle haben die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Europaparlamentsfraktion, Helga Trüpel und Renate Künast, Vorsitzende des Auschusses Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem die ersten Änderungsanträge zum "Reda-Report" vorgestellt werden.
Der E-Book-Markt wächst rasant an: 2014 wuchs der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um ganze 60 Prozent auf 163 Mio. Euro. Insgesamt kauften Leser*innen 22 Mio. E-Books. Auch in Bibliotheken steigt die Nachfrage nach Online-Ausleihe. Die rasante Entwicklung zeigt, dass das E-Book sowohl für Verbraucher*innen als auch für Buchbranche, Autoren*innen und Bibliotheken an Bedeutung zunimmt. Rechtliche Hürden beim Ausleihen und dem Weiterverkauf von E-Books stehen exemplarisch für eine über Jahre verschleppte Urheberrechtsreform. Gerne möchten wie Euch an dieser Stelle zu einem öffentlichen Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion zu dieser Thematik einladen.
Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Kaum ein Gesetz hat anschaulicher verdeutlicht, wie sehr die Bundesregierungen unter Angela Merkel es verpassen, den fortschreitenden digitalen Wandel unserer Gesellschaft im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten. Statt die Urheberrechtsreform anzugehen, legte man ein Gesetz vor, das niemandem nützt. Auf Grundlage einer von Grünen und Linken gemeinsam vorgelegten Initiative wird sich der Rechtsausschuss nun in einer weiteren öffentlichen Anhörung mit der Thematik befassen.