In unregelmäßigen Abständen berichten wir über Initiativen der Landtagsfraktionen und grünen Fraktion im Europaparlament. An dieser Stelle haben die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Europaparlamentsfraktion, Helga Trüpel und Renate Künast, Vorsitzende des Auschusses Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem die ersten Änderungsanträge zum „Reda-Report“ vorgestellt werden.
Der digitale Wandel beeinflusst Bildung, Wirtschaft, Politik, Medien, Kultur und unser soziales Zusammenleben tiefgreifend. Die Digitalisierung revolutioniert dabei auch den Zugang zu Kulturgütern. Die Möglichkeiten kulturelle Güter zu schaffen, zu vertreiben und zu nutzen haben sich massiv fortentwickelt und stellen UrhebeberInnen, VerbraucherInnen, ganze Branchen und den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen.
Daher begrüßen wir es grundsätzlich, dass auch Brüssel reagiert und einen Reformprozess für das europäische Urheberrecht angestoßen hat: Die Kommission verspricht dazu erste Textbausteine noch vor dem Sommer vorzulegen. Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat Julia Reda, Mitglied der Piratenpartei, bereits einen Berichtsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft („Infosoc-Richtlinie“) vorgestellt.
Helga Trüpel, Vizepräsidentin des Kulturausschusses, bringt einige Änderungsanträge zum Bericht ein, diese findet Ihr hier.
Für uns Grüne geht es um ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert, das hohe Akzeptanz genießt, Urheberinnen schützt, eine angemessene Vergütung sichert – gleichzeitig aber auch VerbraucherInnenrechte stärkt und Innovationen fördert und so auf der digitalen Höhe der Zeit ist.-Wir Grüne betonen mit unseren Änderungsanträgen zu dem Bericht die Harmonisierung des Urheberrechts, die Rechte und angemessene Vergütung der UrheberInnen in der digitalen Welt und die Verbraucherinteressen für klare Rechte.
Uns ist es besonders wichtig, zu betonen, dass ein harmonisierter Rechtsrahmen zu erhöhter Rechtssicherheit, zur Stärkung der europäischen Kulturproduktion und zu vereinfachtem Zugang zu kulturellen Werken beitragen kann. Auch das Recht der angemessenen Bezahlung von Urheberinnen – im digitalen Umfeld in gleichem Maße wie in der analogen Welt-, gehört in diesem Bericht festgehalten.
Unsere Ziele sind eine klare und verbindliche Schrankenregelung, angemessene Vergütung der UrheberInnen, eine Verbesserung der Portabilität, nachhaltige Anreize für Kreativität, kulturelle Vielfalt und digitale Innovation. Des weiteren fordern wir die Einführung einer Abgabe zu prüfen, die von Verwertungsgesellschaften ausschließlich geltend gemacht werden kann, und die für Vervielfältigungen und das öffentliche Zugänglichmachen zu kommerziellen Zwecken von fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalten greift, die von Diensteanbietern im Sinne von Art. 14 E-Commerce-Richtlinie für die Allgemeinheit bereitgehalten werden, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden und der Rechteinhaber keine anderweitige Vergütung hierfür erhält. Eine europäische Einführung des bereits national weitestgehend gescheiterten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage lehnen wir ab.
Dem wieder aufflammenden Rufen nach repressiven Instrumenten, wie Warnhinweismodellen, einem Ende der Anonymität, der Sperrung von Internetseiten oder Internetanschlüssen und einer verpflichtenden Speicherung von Telekommunikationsdaten erteilen wir Grüne weiterhin eine klare Absage. Wir treten für eine Politik ein, die auf Vergüten statt Verfolgen setzt. Für eine Ermöglichung neuer legaler Geschäftsmodelle und die Bekämpfung von illegalen Angeboten werden wir uns einsetzen.
UPDATE 4. März 2015:
An dieser Stelle verweisen wir auf einen Blogpost von Julia Reda, die sich mit unseren Vorschlägen auseinandergesetzt hat.
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