Am 28. Oktober 2016 findet der nunmehr 3. Netzpolitische Kongress der grüne Bundestagsfraktion ein. Der Kongress „Für eine Ethik der digitalen Gesellschaft“ wird erneut im Deutschen Bundestag stattfinden. Auch der #NK16 ist wieder als offene und dialogische Konferenz konzipiert. Gemeinsam wollen wir über die ethischen Fundamente für ein „gutes Leben in der digitalen Gesellschaft“ diskutieren und Eure Ideen und Konzepte auf dem Kongress hören. Daher laden wir alle Teilnehmenden mit einem „Call for Workshop“ ein, sich einzubringen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir über Initiativen der Landtagsfraktionen und grünen Fraktion im Europaparlament. An dieser Stelle haben die kulturpolitische Sprecherin der Grünen Europaparlamentsfraktion, Helga Trüpel und Renate Künast, Vorsitzende des Auschusses Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem die ersten Änderungsanträge zum "Reda-Report" vorgestellt werden.
Die grüne Bundestagsfraktion engagiert sich seit vielen Jahren für ein zeitgemäßes Urheberrecht. Wir arbeiten an einem Urheberrecht, das vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Internet eine gerechte Vergütung für Kreative sichert, aber auch die Kriminalisierung der NutzerInnen verhindert. Eine gerechte Abwägung der Interessen der NutzerInnen und der UrheberInnen steht für uns dabei im Mittelpunkt. Vor einem Jahr hat die Bundestagsfraktion eine Projektgruppe eingesetzt, die in intensiver Arbeit und mit zahlreichen Sachverständigenanhörungen wichtige Bereiche des hochkomplexen Themas Urheberrecht diskutiert und Bausteine für ein modernes und faires Urheberrecht erarbeitet hat.
Die Mitglieder der Projektgruppe „Demokratie & Staat“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages hat sich in ihrer Sitzung am 12. Juni 2012 (wir berichteten vorab) intensiv über die auf der Beteiligungsplattform Adhocracy von den Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Vorschläge ausgetauscht. Die Mitglieder der Projektgruppe verständigten sich im Zuge der Sitzung darauf, dass verschiedene Vorschläge von der Projektgruppe als Handlungsempfehlungen in den derzeit in der Erarbeitung befindlichen Projektgruppenbericht aufgenommen werden. Andere Vorschläge hingegen stießen aus verschiedenen Gründen auf Skepsis. Konstantin berichtet von der vergangenen Sitzung.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
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