Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, habe ich das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen.

Kommissar Oettinger ist mit hehren Zielen gestartet. Nach mehrmonatiger Verzögerung legt die EU-Kommission nun jedoch wenig konkrete und wenig ambitionierte Vorschläge vor, die dem großen Reformbedarf im Urheberrecht nicht gerecht werden. Die Priorisierung des digitalen Binnenmarktes und der Urheberrechtsreform begrüßen wir, aber von einer starken harmonisierenden EU-Urheberrechtsreform sind wir noch weit entfernt. Beim Thema Geo-Blocking scheint in naher Zukunft keine gesetzliche Lösung in Sicht. Die EU-Kommission konzentriert ihre gesetzgeberischen Aktivitäten vorerst auf die Portabilität digitaler Inhalte. Bezahlte Inhalte sollen zeitweise im Ausland abrufbar sein. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Dies löst allerdings nicht das Problem, dass zahlreiche Inhalte in einzelnen Ländern auch weiterhin überhaupt nicht zugänglich sind.

Kommissar Oettinger muss dringend von der Idee für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger abrücken, zumal er ja selbst erkannt hat, dass das Leistungsschutzrecht in Deutschland krachend gescheitert ist. Den Urheberinnen und Urhebern kommt eine solche Regelung am allerwenigsten zu Gute. Der Anspruch für eine Urheberrechtsreform im 21. Jahrhundert muss es sein, den „Digitalen Binnenmarkt“ mit vollem grenzüberschreitendem Zugang auf Inhalte zu realisieren und dabei alle Interessen im Urheberrecht auszugleichen. Einen starken Hebel lässt die EU-Kommission ungenutzt: Urheberrechtsschranken zu harmonisieren, auszuweiten und zu flexibilisieren.

Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber.

Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.

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