Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern. Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einfürhung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt. Konstantin und Robert Habeck, Schriftsteller und Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat für die vorgezogenen Landtagswahlen 2012 von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, haben einen Debattenbeitrag für die Frankfurter Rundschau geschrieben, in dem sie sich für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und ein Pauschalvergütungsmodell aussprechen. Den Originalbeitrag findet Ihr unter anderem auf den Seiten der Frankfurter Rundschau.
Der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss hat vor Kurzem die Absicht erklärt, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als „Wissenschaftskorb“ angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Nun wird das Leistungsschutzrecht als Heilbringer propagiert.
Momentan gibt es auf sueddeutsche.de eine Diskussion zu ACTA und der Zukunft des Urheberrechts. Einen grundsätzlichen Aufschlag gab es von Dirk von Gehlen und jetzt folgen Interviews mit Fachpolitikern aus den einzelnen Parteien. Ab heute steht auch das Interview mit Malte Spitz auf der Seite was ihr unten nachlesen könnt und stark auf dem Beschluss (PDF) der vergangenen Parteitages aufbaut und die grüne Position deutlich macht. Die Debatte läuft auch bei twitter unter dem Hashtag #urheberdebatte. Das Inteview im Wortlaut dokumentieren wir hier.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
Am 23. Februar 2012 findet zwischen 19 und 21 Uhr im Bayerischen Landtag ein interessantes Fachgespräch zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts statt. An der Diskussion, die im Maximilianeum im Bayerischer Landtag in München stattfindet und auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen, wird neben dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri,auch Jan Philipp, grüner Datenschutz-Experten im Europäischen Parlament, teilnehmen. Auf den Seiten der bayerischen Landtagsfraktion könnt Ihr Euch direkt zu der Veranstaltung anmelden.
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