Gestern hat das Bundesjustizministerium ein lang erwartetes Eckpunktepapier (pdf) zur überfälligen Modernisierung des Strafgesetzbuchs vorgelegt, in dem auch die Reform des sogenannten „Hackerparagrafen“ angekündigt wird. Für diese im Koalitionsvertrag verankerte Überarbeitung der §§ 202a ff StGB hatten wir uns als Grüne sehr lange eingesetzt. Dass nun ein konkreter Zeitplan verabredet wurde und bereits in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgelegt werden soll, begrüße ich heute gegenüber dem Tagesspiegel ausdrücklich.

Es ist sehr begrüßenswert, dass im Zuge der überfälligen Modernisierung des Strafgesetzbuchs auch die Reform des sogenannten „Hackerparagrafen“ angegangen werden wird. Seit langem wissen wir, dass die Paragrafen 202a ff. StGB (Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten) auch diejenigen, die sich aus wissenschaftlicher Perspektive mit dem Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken beschäftigen, Strafverfolgung droht. Gerade angesichts der weiterhin extrem angespannten IT-Sicherheitslage ist es überfällig, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die IT-Sicherheitsforschung betreiben und sich im Sinne des Gemeinwohls einsetzen, nicht kriminalisiert werden. Hierauf haben wir uns als Ampelparteien im Koalitionsvertrag verständigt.

Als grüne Fraktion haben wir immer wieder gegenüber dem Bundesjustizministerium dafür geworben, dass im Zuge der großen Strafrechtsreform auch der sogenannte „Hackerparagraf“ überarbeitet wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der heutigen Vorlage der Eckpunkte nun ein klarer zeitlicher Fahrplan hierfür vorliegt. Nach Auswertung der Ergebnisse zweier Symposien werden derzeit Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet, so dass bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 ein konkreter Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll.

Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, das Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. Hierbei soll ein Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und eine damit einhergehende Entlastung der Justiz gelegt werden. Das Bundesministerium der Justiz hat auch unter Berücksichtigung der Fachliteratur und der Rechtspraxis eine Reihe von Delikten identifiziert, die aufgehoben oder angepasst werden sollen. Dazu gehört auch der sog. „Hackerparagraph“.

Hierzu heißt es auf Seite 5 des heute vorgestellten Eckpunkte des BMJs zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs:

„Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten – §§ 202a ff. StGB. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, legal durchführbar sein soll. Dem muss auch im Strafrecht Rechnung getragen werden. Dazu wurden am 30. Juni 2023 und 4. Oktober 2023 Symposien mit Expertinnen und Experten durchgeführt. Nach Auswertungen des Symposiums sollen Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden, der in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden soll.“

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