Die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Auch wenn wir Grünen die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv bewertet haben, sind die von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegten Entwürfe leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen und diesen vor Einreichung online diskutieren zu lassen. Gestern debattierte der Bundestag nun auf Antrag der SPD erneut über den Beschäftigtendatenschutz. An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Protokollrede und freue mich über Kritik und Anregungen.
Heute ist das diesjährige Internet Governance Forum der UN (IGF) in Nairobi zu Ende gegangen. Hierzu habe ich zusammen mit Malte eine Pressemitteilung herausgegeben. In unserer Pressemitteilung kritisieren wir die nationale Kleinstaaterei der Bundesregierung, die sich noch immer nicht in angemessener Art und Weise am Internet Governance Forum beteiligt. Das ist angesichts der Bedeutung des Internet Governance Forums für die Beantwortung der drängenden Zukunftsfragen der Netzpolitik nicht hinnehmbar. Netzpolitik muss global gedacht werden. Das ist die Botschaft zum Abschluss des diesjährigen IGF. Beider Bundesregierung scheint dies nicht angekommen zu sein. Wir Grünen denken Netzpolitik immer auch international und stehen weiterhin zum "Multi-Stakeholder Dialog" des IGF.
Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört. Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
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