Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder  anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister.

Die Konferenz zog außerdem ein Resümée zu den Anti-Terror-Maßnahmen seit dem 11. September 2001 und forderte vor der beabsichtigten Verlängerung der Antiterrorgesetze eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der getroffenen Regelungen. Weitere Themen waren unter anderem die politische Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, die Reformbemühungen um den Beschäftigtendatenschutz und die Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung einer Bundesstiftung Datenschutz.

Folgende Entschließungen wurden von der Konferenz verabschiedet:

Alle Entschließungen der nationalen Datenschutzkonferenz findet Ihr hier:

Heute haben wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion vor allem zu dem Beschluss der Datenschutzbeauftragten bezüglich des Schutzes der Privatsphäre in Sachen Sozialer Netzwerke geäußert. Wir begrüßen die lösungsorientierte Erklärung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu den „Like-Buttons“. Transparenzverpflichtungen für Anbieter und ausreichende Wahlfreiheit für die Nutzer können über den Weg einer Zwei-Klick-Lösung einen ersten Ausweg aufzeigen. Vor allem aber muss Facebook sich jetzt bewegen und endlich datenschutzkonforme Plug-Ins anbieten.

Die Datenschutzkonferenz kann und darf kein Reparaturbetrieb für sträfliches Unterlassen seitens des Gesetzgebers werden. Die Auslegung der Gesetze ist notwendig, aber nicht grenzenlos. Gerade bei der Frage der Anwendbarkeit bundesdeutschen Rechts braucht es deshalb gesetzliche Klarstellungen, die die Rechte der Bürger schützen.

Völlig zu Recht verweisen die Datenschützer auf die zahlreichen weiteren Datenschutzfragen zu sozialen Netzwerken, zu denen die Bundesregierung schweigt oder gern auf niemals stattfindende Selbstverpflichtungen verweist. Die Möglichkeit pseudonymer Nutzung sozialer Netzwerke muss klargestellt und durchgesetzt werden. Die zunehmende Gesichtserkennung durch automatisierte Bilderkennungssoftware in Verbindung mit Angaben der Internetnutzer betrifft selbst diejenigen, die das Internet nicht nutzen.

Ausdrücklich unterstützen wir die Forderung nach gesetzlichen Regelungen zu Profilen – angesichts immer umfänglicherer Datenprofile auch und gerade im Internet. Diese Watschn aus München hat Bundesinnenminister Friedrich verdient, der selbst die Mininmalst-Ankündigungen eines Rote-Linie-Gesetzes seines Vorgängers in der Schublade verstauben lässt.

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