Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Die letzten Wochen haben noch einmal klar belegt: Jeder unserer Schritte in Richtung Aufklärung im Zusammenhang mit der Affäre „Edathy“ bringt weitere Erkenntnisse und Ungereimtheiten ans Licht, insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA). Wir werden auch zukünftig alles daran setzen, die im Raum stehenden Fragen umfassend und mit allen parlamentarischen Mitteln aufzuklären. Es ist skandalös, dass der Innenausschuss über diese relevante Information erst aus unseren Parlamentarischen Anfragen erfährt. Tröpfchenweise immer Neues bekannt zu machen ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme. Insgesamt steht daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für uns damit weiterhin im Raum.
Offenbar ließ der Vorgang die Behörden damals weitgehend kalt. Als im Rahmen eines Strafverfahrens im August 2013 die auf IT-Straftaten spezialisierte zuständige Staatsanwaltschaft Verden/ Niedersachsen zufällig auf eine Datenbank mit insgesamt ca. 16 Millionen E-Mailadressen von E-Mailaccounts samt dazugehörigen Passwörtern stieß, informierte diese umgehend die zuständigen Behörden. Mindestens das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden daraufhin informiert. Denn Staatsanwaltschaften sind ausschließlich mit der Durchführung der Strafverfolgung betraut. Sie haben weder Aufgaben noch Befugnisse, um zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden.
Angeichts der Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten hatte sich Konstantin am vergangenen Freitag enttäuscht gezeigt und vor allem die Haltung der SPD in dieser Frage kritisiert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine Kritik.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
In den vergangenen Wochen ist viel über eine höchst zweifelhafte Zusammenarbeit zwischen deutschen und weißrussischen Sicherheitsbehörden berichtet worden. Das autoritär geführte Land gilt als „letzte Diktatur Europa“. Vor diesem Hintergrund gab es berechtigte Kritik an derartigen Amtshilfen deutscher Sicherheitsbehörden für den weißrussischen Militär- und Sicherheitsapparat. Beinahe jeden Tag kamen neue Hiobsbotschaften an´s Tageslicht. So wurde im Zuge weiteren Recherchen deutlich, dass weißrussische Polizisten u.a. bei einem Castor-Transport nach Gorleben 2010 beteiligt waren. Zudem wurde bekannt, dass deutsche Behörden Sicherheitstechnik an das Land lieferten. Noch immer herrscht eine gewisse Unklarheit darüber, wie weit die Kooperation zwischen Deutschland und Belarus genau ging und was genau an Technik von deutscher Seite geliefert wurde. Konstantin hat mit einer parlamentarischen Frage an die Bundesregierung noch einmal nachgehakt.
Die Demokratisierungswelle des „arabischen Frühlings“ hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu entfacht. Im Zuge dieser Debatte, die jüngst auch vor dem Hintergrund der Diskussion um den Einsatz des „Bundestrojaners“ geführt wurde, sind auch solche Unternehmen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, deren ins Ausland gelieferte Programme helfen, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu kontrollieren oder gar ganz verstummen zu lassen. Seit langem fordere ich gemeinsam mit Malte Spitz und anderen die Bundesregierung dazu auf, nicht länger die Augen vor diesen unethischen Geschäften zu verschließen, sondern endlich eine dringend gebotene Reform der überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und sich auch dafür einzusetzen, „Dual-use-Güter“ und entsprechende Techniken zur Störung, Überwachung und Unterbrechung des Internet- und Mobilfunkverkehrs endlich in die entsprechenden Export-Bestimmungen aufzunehmen. Die Antwort auf eine schriftliche Frage, die ich an die Bundesregierung gerichtet hatte, hat nun gezeigt, dass die Bundesregierung den Einsatz von Software prüft, die auch vom ägyptischen Regime eingesetzt wurde, die eigene Bevölkerung zu überwachen.
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