Die bisherigen Befragungen im Innenausschuss , die wir als Grüne immer wieder initiiert hatten, hat den Abgeordneten insgesamt kaum mehr Klarheit gebracht. Im Gegenteil: Statt die bestehenden Unklarheiten aufzulösen, haben sich im Zuge der Sitzungen immer neue Fragen ergeben.
Während Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition – in bester Pofalla-Manier – im Vorfeld und nach der letzten Sitzung des Innenausschusses bereits erklärten, dass sie keinerlei Fragen mehr hätten, haben wir stets auf eine weitere, vollständige Aufklärung gedrängt. Zu Recht, wie die Antworten der Bundesregierung auf verschiedene von uns hierzu gestellte Fragen nun deutlich belegen.
Die letzten Wochen haben noch einmal klar belegt: Jeder unserer Schritte in Richtung Aufklärung im Zusammenhang mit der Affäre „Edathy“ bringt weitere Erkenntnisse und Ungereimtheiten ans Licht, insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA). Wir werden auch zukünftig alles daran setzen, die im Raum stehenden Fragen umfassend und mit allen parlamentarischen Mitteln aufzuklären.
Die Antworten der Bundesregierung auf unsere jüngsten Kleinen Anfragen haben es in sich. Sie zeigen: BKA-Präsident Ziercke und die Bundesregierung haben scheinbar versucht, zu verheimlichen und zu vertuschen, wo es nur irgendwie geht. Trotz mehrfacher Sitzungen und wiederholter direkter Nachfragen wurden den Abgeordneten ganz zentrale Informationen vorenthalten.
An dieser Stelle dokumentieren wir, bevor wir uns an diesem Mittwoch erneut mit der Aufklärung im Rahmen der nächsten Innenausschusssitzung beschäftigen, die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleinen Anfragen, so dass sich jede und jeder gerne selbst ein Bild über die Auskunftspraxis der Bundesregierung machen kann. Gestern hatte bereits die FAZ sehr ausführlich berichtet.
An dieser Stelle kurze Hinweise auf die interessantesten Fundstellen in den Antworten: In einer ersten Kleinen Anfrage „Offene Fragen zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall „Edathy“ vor allem unter dem Aspekt der Organisationsabläufe und Personalstrukturen“ (pdf) haben wir Organisationsabläufe und Personalstrukturen im Zusammenhang mit der Affäre thematisiert. Die Antworten belegen u.a., dass ab 2011 über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit des Zugriffes auf die Kundenliste und damit den Namen „Sebastian Edathy“ hatten.
Nach bisherigem Kenntnisstand wurde Sebastian Edathy erst am 15. Oktober 2013 als Mitglied des Bundestages offiziell identifiziert. Nun wurde aber offengelegt, dass der Name „Sebastian Edathy“ sogar von verschiedenen Beamtinnen und Beamten in Verbindung mit dem Betreff „Besitz / Erwerb von Kinder- / Jugendpornografie / OP-Selm“ mehrfach aufgerufen wurde.
Bereits im Zeitraum zwischen dem 30. Oktober 2012 und dem 15. Oktober 2013 stießen mehrere BKA-Mitarbeiter im Zuge von Abfragen des Namens „Sebastian Edathy“ auf eben diese Auskunft. Dabei hatten sie gezielt nach dem damaligen Mitglied des Bundestages gesucht, wenn auch in anderem Zusammenhang. Und das zu einem Zeitpunkt als Sebastian Edathy als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschuss besonders prominent war.
In einer weiteren Kleinen Anfrage „Rechtslage hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Fall Edathy“ (pdf) haben wir die Bundesregierung nach der Unterrichtung des Bundesinnenminister a.D. Friedrich durch Herrn Ziercke und den Rechtsgrundlagen hierfür gefragt. Denn die Unterrichtung hatte weitgehende Folgen: Funktionsträger der SPD wussten alsbald auch über den Fall „Edathy“ Bescheid. Nicht zuletzt wurde gegen den mittlerweile zurückgetretenen Bundesinnenminister a.D. Hans-Peter Friedrich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch hier ist die Antwort der Bundesregierung von einer grundlegenden Verweigerungshaltung gegenüber den Auskunftsbegehren des Parlaments geprägt. Mit dem äußerst lapidaren Hinweis darauf, dass die schwarz-rote Bundesregierung keine rechtlichen Bewertungen vornehme, wird hier das grundsätzliche Aufklärungsinteresse des Parlamentes negiert.
Es ist aus unserer Sicht jedoch nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung sogar die Antwort auf die schlichte Frage verweigert, wer in der Bundesregierung für die Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Bundesministers nach § 353b StGB zuständig ist. Die Organrechte der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag und des Bundestages werden schlicht verletzt. Welche Konsequenzen aus dieser Rechtsverletzung resultieren, werden wir nun genau prüfen.
Die Bundesregierung erkennt zwar, dass die Weitergabe personenbezogener Daten, wie hier des Namens des verdächtigen Sebastian Edathy, ein rechtliches Problem darstellt. Sie will sich mit diesem Problem aber ansonsten nicht weiter auseinandersetzen. Das ist zumindest grob fahrlässig.
Es ist skandalös, dass der Innenausschuss über diese relevante Information erst aus unseren Parlamentarischen Anfragen erfährt. Tröpfchenweise immer Neues bekannt zu machen ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme. Insgesamt steht daher die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für uns Grüne damit weiterhin im Raum.
Dies gilt umso mehr, als dass zum Zeitpunkt der Einreichung unserer Kleinen Anfragen noch nicht bekannt war, dass auch ein hochrangiger BKA-Beamter strafrechtlich relevantes kinderpornografisches Material bezogen hat. Welche Möglichkeiten dieser Beamte hatte, an Informationen zu gelangen und wie mit ihm umgegangen wurde, gilt es ebenfalls zu klären.
An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis auf meine am 20. Februar im Plenum des Bundestages zum Themenkomplex gehaltene Rede:
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