Gerade hat das Bundesverfassungsgericht eine zweitägige mündliche Verhandlung Anfang Januar 2020 im Verfahren gegen das BND-Gesetz angekündigt. Das ist eine sehr gute Nachricht. Zur Bedeutung der Annahme hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte viel Richtiges aufgeschrieben. Diese Einschätzung teilen wir.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), dem Journalisten-Netzwerk n-ost, netzwerk recherche (nr) und Reporter ohne Grenzen (ROG). Alle Infos zur Klage hat die GFF auf Ihrer Homepage zusammengefasst.
Die Enthüllungen von Edward Snowden und die anschließende Aufklärung des Bundestags durch den „NSA-Untersuchungsausschuss“ haben die Rolle von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in einem weltumspannenden, geheimdienstlichen Überwachungssystem ans Tageslicht gebracht. Dieses System wurde dem Gesetzgeber und der parlamentarischen Kontrolle in weiten Zügen über Jahre rechtswidrig vorenthalten.
Die Konsequenz war – nach dem Auffliegen des NSU – ein weiterer massiver Vertrauensverlust in die Arbeit der Nachrichtendienste. Statt dieser Erosion des Vertrauens zu begegnen und echte Konsequenzen zu ziehen, hat sich die Bundesregierung damit begnügt, die verfassungswidrige, weil voraussetzungslose strategische Auslands-Auslands-Aufklärung nachträglich gesetzlich zu legitimieren. Das hatten wir wiederholt kritisiert.
Umso wichtiger ist es, dass sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, wie weit der Grundrechtsschutz des Artikels 10 GG geht, sehr grundsätzlich beschäftigt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn klar ist: Jeder ist Ausländer, fast überall. Vor diesem Hintergrund ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegweisend für viele Millionen Menschen weltweit. Auch vor diesem Hintergrund werden wir es intensiv begleiten.
Die Argumentation der Bundesregierung, bei Artikel 10 GG handele es sich um ein ,Deutschen-Grundrecht‘, war und ist höchst fragwürdig. Vielmehr handelt es sich unserer Auffassung nach hierbei um ein universelles Menschenrecht, welches die Bundesregierung auch im Ausland bindet. Dies müsste entsprechende Konsequenzen haben: U.a. müsste die im BND-Gesetz geregelte Auslands-Auslands-Aufklärung von der G10-Kommission kontrolliert werden.
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