Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist ein durchaus historisches. Als stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) durfte ich selbst vor dem Gericht vortragen.
Wir sind hocherfreut über das heutige Urteil. Es hatte sich abgezeichnet. Es ist wegweisend für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt und bedeutend für die Grundrechte von Millionen Menschen weltweit – auch aber längst nicht nur von Journalistinnen und Journalisten.
Die Enthüllungen von Edward Snowden und die anschließende Aufklärung des Bundestags durch einen Untersuchungsausschuss haben die Rolle der deutschen Nachrichtendienste in einem weltumspannenden, geheimdienstlichen Überwachungssystem ans Tageslicht gebracht. Dieses System wurde dem Gesetzgeber und der parlamentarischen Kontrolle in weiten Zügen über Jahre rechtswidrig vorenthalten. Die auch vor Gericht vertretene Position der Bundesregierung, bei Art. 10 GG handele es sich allein um ein „Deutschen-Grundrecht“, war von vornherein abwegig.
Der BND ist ein wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie. Gerade deshalb ist es zentral, dass an der Rechtsstaatlichkeit seines Handelns kein Zweifel besteht.
Das Gericht hat heute klargestellt, dass der Grundrechtsschutz des Art. 10 GG sehr viel weiter geht und es zu keinem internationalen Ringtausch geheimdienstlicher Informationen auf Kosten der Menschenrechte kommen darf. Denn auch hier gilt: „Wir alle sind Ausländer, fast überall.“ Die von den Richterinnen und Richtern aufgezeigte Notwendigkeit, Befugnisse geheimdienstlicher Überwachungspraxis gesetzgeberisch weiter einzuhegen und die parlamentarische Kontrolle zu effektivieren, muss nun entschlossen angegangen werden. Dies ist auch im Sinne der Nachrichtendienste, für deren Arbeit es der größtmöglichen Rechtsklarheit bedarf.
Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Von verfassungswidrigen Vorhaben im Zuge der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes muss sie Abstand nehmen und eigene Vorschläge zur Effektivierung der Kontrolle vorlegen. Wir danken den Klägerinnen und Klägern für ihren wichtigen Einsatz für unsere Grund- und Menschenrechte.
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