Vor kurzem hatten wir bereits einen kurzen Ausblick auf die Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres gegeben. Insgesamt wird der Ausschuss bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Die erste Anhörung zum Thema Open Data hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung vom 5. November. Die zweite Anhörung zum Thema E-Health hat am 12. November stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. An dieser Stelle geben wir einen Ausblick auf die kommende Anhörung.

Anhörung zu Urheberrechtsreformen und Leistungsschutzrecht am 3. Dezember 2014
Am 3. Dezember wird nun im Anschluss an eine normale – leider erneut nicht öffentlich stattfindende – Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“, also das nunmehr dritte Fachgespräch (Tagesordnung als pdf) stattfinden. Der Titel lautet „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und europäischer Ebene und weiteres Vorgehen beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage“. Die Fraktionen hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, die Sachverständigen einvernehmlich zu benennen und zudem einen gemeinsamen Fragenkatalog zur Beantwortung vorzulegen. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir Prof. Dr. Gerald Spindler, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen, benannt. Hier findet Ihr den zwischen den Fraktionen abgestimmten Fragenkatalog als pdf, unten findet Ihr die Fragen auch noch einmal aus dem pdf befreit.

Fragenkatalog

  1. Sehen Sie drängenden Handlungsbedarf im Urheberrecht auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene, und falls ja, wo? Empfiehlt sich eine stärkere europäische Harmonisierung des Urheberrechtes? Wie beurteilen Sie die Vor- und Nachteile der Rechtsformen Verordnung und Richtlinie für eine europäische Urheberrechtsreform? Sehen Sie Handlungsbedarf beim europäischen Schrankenkatalog und wie bewerten Sie die Idee einer Generalschranke (ähnlich zu Fair-Use)? Was sind aus Ihrer Sicht die Chancen, was die Risiken?
  2. Welche Werke und (Leistungsschutz-) Rechte sollten geschützt werden? Ist der Schutz der kleinen Münze (noch) sinnvoll? Wie wirken sich nach Ihrer Auffassung geänderte Geschäftsmodelle, die auf der Digitalisierung beruhen, auf die Grundkonzeption des Rechtsrahmens für das kreative Schaffen, die Distribution der Werke und den Werkgenuss aus? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Debatte um die Neufassung einer technologieneutralen Regelung des § 20b Urheberrechtsgesetzes zur Kabelweitersendung?
  3. Wie können die Chancen der Digitalisierung genutzt und zugleich die angemessene Vergütung der Kreativen sowie Erlöse der Verwerter sichergestellt werden? Welche gesetzgeberischen Maßnahmen im Urheberrecht sind geboten, um die Balance der einerseits widerstreitenden und andererseits fluiden Interessen zwischen Kreativen, Verwertern und Nutzern aufrechtzuerhalten? Wo muss das Verhältnis von Kreativen, Verwertern und Nutzern gegebenenfalls neu austariert werden? Welche Rolle sollte die Einwilligung im Urheberrecht in Zukunft spielen und welche Anforderungen sollten ggf. an sie gestellt werden? Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus der verstärkten transformativen Nutzung (z.B. Mashups oder Remixes)?
  4. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen Sie 1) im Bereich der Schrankenregelungen (inklusive der Privatkopie und der Pauschalvergütung durch Gerätehersteller und -importeure), 2) im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung?
  5. Wie kann ein bildungs-, forschungs- und wissenschaftsfreundliches Urheber­recht ausgestaltet und ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und nutzenden Institutionen ermöglicht werden? Wie sollte eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht ausgestaltet sein?
  6. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf bei verwaisten Werken? Halten Sie die Regelungen der EU-Richtlinie zu „orphans works“ bzw. zu vergriffenen Werken im UrhWahrnG für ausreichend?
  7. Welche Maßnahmen sind notwendig, um Open Access sowie die Nutzung von offenen Lehrmaterialen im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu fördern? Welche funktionalen Aufgaben hat das Urheberrecht in diesem Kontext zu leisten, und inwieweit bedarf es weiterer Maßnahmen, z.B. bei der Forschungsförderung?
  8. Wie bewerten Sie die bestehenden Ansprüche und Verfahren zur Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt? Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt zu verbessern? Welche Maßnahmen sind notwendig, um effektiver gegen illegale Plattformen, deren Geschäftsmodelle mit Gewinnabsichten auf massenhaften Urheberrechtsverletzun­gen aufbauen, vorzugehen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Rechtsdurchsetzung möglichst effizient auf die Quelle von Rechtsverletzungen zielt?
  9. Inwieweit haben sich aus Ihrer Sicht die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken etablierten Regelungen mit dem Ziel der Eindämmung massenhafter Abmahnungen gegenüber Privaten bei Urheberrechtsverletzungen bewährt, insbesondere hinsichtlich der Streitwertbegrenzung oder des fliegenden Gerichtsstands?
  10. Wie bewerten Sie das Instrument einer „Kulturflatrate“ als Alternative zur derzeitigen Rechtssystematik? Wie könnte eine Haftung von Internetinterme­diären ausgestaltet sein?
  11. Sind Änderungen im Urhebervertragsrecht notwendig, um das Ziel – Stärkung des Prinzips der angemessenen Vergütung – besser erreichen zu können (bspw. hinsichtlich europäischer Vereinheitlichung und zwingenden Schlichtungsstel­len)?
  12. Wie bewerten Sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und dessen derzeitige Durchsetzungspraxis? Welches Vorgehen empfehlen Sie – auch mit Blick auf die laufenden Verfahren (auch hinsichtlich Abgrenzungsfragen)? Inwieweit kann das Urheberrecht einen Beitrag zur Erreichung des Ziels, Qualitätsjournalismus zu erhalten, leisten?
  13. Wie soll Ihrer Meinung nach das deutsche Recht der Verwertungsgesellschaf­ten bei der Umsetzung der Mindestharmonisierungsstandards der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt“ gegebenenfalls angepasst werden, damit auch weiterhin eine faire und funktionierende kollektive Rechtewahrnehmung erfolgt?

Liste der geladenen Sachverständigen:

  • Prof. Dr. Gerald Spindler, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- u. Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- u. Telekommunikationsrecht, Universität Göttingen
  • Philipp Otto, iRights.info
  • Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster
  • Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht,
    insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Judith Steinbrecher, LL.M., Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
    BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Im Vorfeld der Anhörung eingegangene Stellungnahmen:
Bislang sind noch keine Stellungnahmen von Sachverständigen eingegangen. Sobald dies der Fall ist, machen wir hier darauf aufmerksam.

Anmeldung und Stream:

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir im Vorfeld beantragt, dass alle Fachgespräche öffentlich stattfinden und live auf www.bundestag.de gestreamt werden. Über das Ausschusssekretariat kann man sich zum 2. Dez. 2014, 17.00 Uhr unter Angabe des vollständigen Namen und des Geburtsdatums zur Sitzung per Mail anmelden. Bitte vergesst nicht, einen Lichtbildausweis mitzunehmen.

UPDATE 1.12.2014 und 3.12.2014 (weitere Stellungnahme):

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