Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BT-Drucksache 18/2141) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Meine Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Nachdem wir eben schon auf Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung und zu §52a des Urheberrechtsgesetzes hingewiesen haben, an dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum Mikrozensusgesetz 2005. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
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