Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Nachrichtendienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
Vor drei Jahren veröffentlichte Edward Snowden Unterlagen, die der Welt Einblick in ein ungeahntes, massives, in weiten Teilen rechtswidriges, internationales Überwachungssystem gewährten. Die Folge dieser Veröffentlichungen waren ein massiver Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die Integrität digitaler Kommunikationsinfrastruktur und in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Seit nunmehr rund zwei Jahren klärt der Bundestag mit einem Untersuchungsausschuss in dieser Sache auf. Öffentlich versprach die Regierung eine umfassende Aufklärung, rechtsstaatliche Konsequenzen und Einhegungen der Dienste sowie eine verbesserte Kontrolle durch Kanzleramt und Parlament. Nun plant die Große Koalition offenbar, die verfassungswidrigen Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und ganze Bereiche geheimdienstlicher Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit für eine freie digitale Gesellschaft streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Edward Snowden enthüllte im Sommer 2013, dass insbesondere die National Security Agency (NSA) als Auslandsgeheimdienst der USA weltweit und verdachtsunabhängig Telekommunikations- und Internetdaten überwacht. Um das Ausmaß und die Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland und mögliche Kooperationen deutscher Dienste aufzuklären, hat der Bundestag den „NSA-Untersuchungsausschuss“ eingesetzt. In einem aktuellen Interview mit gruene.de berichtet Konstantin unter anderem über die neuesten Enthüllungen über die Zusammenarbeit des BND mit der NSA und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich endlich angemessen an der Aufklärung zu beteiligen.
Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Die erste parlamentarische Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr ist bereits in vollem Gange. Sie steht ganz im Zeichen der barbarischen Anschläge von Paris, zu denen es am Donnerstag eine Regierungserklärung der Kanzlerin im Plenum des Bundestages geben wird. Während wir gestern vor dem Brandenburger Tor der Opfer gedachten, ist die Debatte um die politischen Konsequenzen in den letzten Tagen voll entbrannt. Vor diesem Hintergrund nimmt auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss an diesem Donnerstag und Freitag in gleich zwei Sitzungen die Arbeit wieder auf und setzt seine für unseren Grundrechtsschutz so wichtige Aufklärungsarbeit fort. Sowohl am Donnerstag als auch am Freitag stehen weitere Zeugenanhörungen auf den Tagesordnungen.
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