Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Überlegungen der Großen Koalition bezüglich einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren haben Konstantin und Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, heute eine klare Absage erteilt. Die jüngsten Anschläge von Paris, Brüssel und Istanbul mahnen: Statt verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, die eine Lehre aus unserer Geschichte sind, offen in Frage zu stellen, brauchen wir personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, die sich auf die Aktivitäten europaweit agierender Gefährder konzentrieren können.
Die europäische Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten wird kommen. Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der britische Tory-Abgeordnete Timothy Kirkhope (ECR-Fraktion), und die Regierungen im Rat haben sich weitgehend geeinigt. Das PNR – Passenger Name Records – genannte System soll, anders als noch vor wenigen Monaten vom Innen- und Justizausschuss des Europaparlaments beschlossen, auch Flüge umfassen können, die in der EU starten und landen. Nicht nur jene, die aus der EU heraus oder in sie hinein führen. Fünf Jahre lang werden für jeden Flug persönliche Daten, Zahlungsangaben und zahlreiche weitere Einzeldaten jedes Passagiers gespeichert.
Am morgigen Mittwoch beginnt die Herbsttagung des Bundeskriminalamts mit dem Schwerpunkt internationaler Terrorismus. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Sprecherin für innere Sicherheit und Obfrau im Innenausschuss der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute begrüßt, dass das BKA bei seiner Tagung den Fokus auf die Prävention setzt. Das ist, gerade dieser Tage, gerade angesichts so mancher derzeitigen Diskussion, ein wichtiges Zeichen. Es zeigt, wo die tatsächlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus sowohl für Strafverfolgungsbehörden, als auch Gesellschaft, liegen.
Die Facebook-Seite der Bundesregierung überschreitet nach Ansicht von Juristen die Grenze zur verbotenen Werbung. "Die Bundesregierung nimmt auf Facebook eindeutig eine Inszenierung vor", sagte Medienrechtler Matthias Cornils von der Universität Mainz dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Denn in dem sozialen Netzwerk informiere die Regierung die Bürger nicht nur, sie moderiere, kommentiere, biedere sich an. "Diese Kommunikation hat stark werblichen Charakter und ist verfassungsrechtlich problematisch", so Cornils. Das gelte auch für Video-Nachrichten von Regierungssprecher Steffen Seibert, die "rundfunkähnlich" seien: "Hier spielt der Staat Journalismus." Dem SPIEGEL liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vor, die zeigt, dass die Ausgaben des Bundespresseamtes für Social Media mit 196.350 Euro deutlich höher sind als bisher bekannt. Auch beschäftigt Seibert acht feste Mitarbeiter für die sozialen Medien. "Einen Regierungssender darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben", warnt der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz. Und auch nicht das "bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse".
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
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