Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert.
Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Insbesondere werfen die geplanten gemeinsamen Dateien mit Drittstaaten gravierendste Grundrechts- und Datenschutzfragen auf und stellen zweifellos einen Paradigmenwechsel dar. Bislang war der Informationsaustausch auf kontrollierte Einzelfälle beschränkt. Durch die Einführung gemeinsamer Dateien wird zunehmend unkontrollierbar, wer in diesen Dateien der Geheimdienste landet und was die beteiligten Staaten mit diesen Informationen konkret machen.
Zudem beschränken sich die Dateien keineswegs auf die Terrorbekämpfung, sondern ermöglichen Datenweitergaben zu vielen weiteren Zwecken. Damit verwirklicht sich in Teilen der befürchtete, derzeit parlamentarisch nur bedingt kontrollierbare „Ringtausch“ der Geheimdienste, mit dem sich derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Parlament intensiv beschäftigt.
Vor dem Hintergrund, dass dessen Handeln derzeit noch im Untersuchungsausschuss intensiv aufgeklärt und überprüft wird, werden wir auch die von der Bundesregierung geplanten Befugniserweiterungen für den Bundesnachrichtendienst intensiv prüfen.
Der Einsatz verdeckter Ermittler u.a. zu Zwecken der Gefahrenabwehr bei der Bundespolizei wirft Fragen auf, welche Delikte und Sachverhalte diese rechtsstaatlich stets problematische Erweiterung rechtfertigen. Rechtsstaatliche Bedenken bestehen auch bezüglich zusätzlicher Datenerfassungen durch TK-Provider bei Ausgabe von Prepaid-Karten. Die Erfassung ist bereits nach geltender Rechtslage erforderlich. Zudem bestehen weiterhin zahlreiche Ausweichmöglichkeiten.
Insgesamt wachsen die Risiken für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, zunehmend umfassend erfasst und überwacht zu werden, ohne dass damit relevante Sicherheitsgewinne erzielt werden.
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