Journalisten und Autorinnen, Komponisten und Softwareentwicklerinnen, Bildhauerinnen und Designer – all diese Menschen tragen zur kulturellen Vielfalt unserer Gesellschaft bei. Das Ziel der letzten Reform im Urhebervertragsrecht im Jahr 2002, UrheberInnen zu stärken, wurde bisher allerdings nur ungenügend erreicht. Viele Kreative arbeiten weiterhin in prekären Verhältnissen, ihre jährlichen Einkommen liegen weit unter dem Durchschnitt. Das Urhebervertragsrecht muss die Rechte der UrheberInnen auf angemessene Vergütung endlich stärken und sie auf Augenhöhe mit den Verwertern bringen.

Der Regierungsentwurf wird diesem Anspruch allerdings nur im Ansatz gerecht. Zum vorherigen Referentenentwurf hat er eine 180-Grad-Wende vollzogen. Einige vollmundige Ankündigungen, wie das Rückrufrecht für UrheberInnen nach fünf Jahren oder das Auskunftsrecht über Verwertungshandlungen, wurden gestrichen oder deutlich abgeändert. Am Ende erscheint der Gesetzentwurf nur halb durchdacht und wenig konsequent.

Verbindliche Vergütungsregeln schaffen!

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will gewährleisten, dass die „Früchte“ aus der Werkverwertung in erster Linie auch dem/der UrheberIn zugutekommen – sie will aber gleichzeitig mit Bedacht regulieren. Denn: Die Branchen, auf die das Urhebervertragsrecht zielt, sind überaus unterschiedlich. So manche Regelung könnte einigen UrheberInnen helfen, anderen aber durchaus schaden. Für uns steht daher vor allem im Vordergrund, die Rechtedurchsetzung zu stärken. Dazu gehört etwa der zentrale und bereits bestehende gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Daher ist wesentliche Forderung unseres Antrags Urheberinnen und Urheber stärken – Urhebervertragsrecht reformieren, das Schiedsverfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln gemäß der Paragraphen 36 und 36 a des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) verbindlich zu machen. Damit könnten sich die Parteien – wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen – dem Verfahren nicht mehr so einfach entziehen. Es würde branchenspezifisch Klarheit für UrheberInnen geschaffen werden, indem der Anspruch auf angemessene Vergütung präzisiert wird. Unverständlich bleibt, warum dies im Regierungsentwurf fehlt – hatte doch bereits die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft eine solche Regelung ausdrücklich empfohlen.

Zudem wollen wir die Anwendbarkeit der Gemeinsamen Vergütungsregeln effektiver machen und auf weitere Branchen ausdehnen, wenn bestimmte Kriterien dafür sprechen.

Verbandsklagerecht für UrheberInnen

Eine weitere zentrale Forderung unseres Antrags ist ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände. Damit sollen UrheberInnen insbesondere in Rechtsstreitigkeiten mit Verwertern unterstützt werden, um ihre Ansprüche gerichtlich besser durchsetzen zu können. Außerdem ist uns ein jährlicher Auskunftsanspruch der UrheberInnen gegenüber ihren Vertragspartnern über den Umfang der Werknutzung wichtig. So könnten UrheberInnen besser einschätzen, ob ihre Vergütung tatsächlich angemessen war oder ob sie weitere Ansprüche stellen können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat diesen Anspruch durch etliche Ausnahmeregelungen stark verwässert.

Wir haben den Anlass auch dazu genutzt, den Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen zugunsten von open access zu reformieren. Wissenschaftliche UrheberInnen können damit Ergebnisse öffentlich finanzierter Tätigkeiten leichter unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Tags

Comments are closed

Archive